Art. 2 32010R0148VERORDNUNG (EU) Nr. 148/2010 DER KOMMISSION vom 23. Februar 2010 zur Genehmigung geringfügiger Änderungen der Spezifikation einer im Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben eingetragenen Bezeichnung [Prosciutto di Parma (g.U.)]
Anhang II der vorliegenden Verordnung enthält das aktualisierte einzige Dokument.
Art. 2 32010R0611VERORDNUNG (EU) Nr. 611/2010 DER KOMMISSION vom 12. Juli 2010 zur Genehmigung einer geringfügigen Änderung der Spezifikation einer im Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben eingetragenen Bezeichnung [Basilico Genovese (g.U.)]
Anhang II der vorliegenden Verordnung enthält das aktualisierte einzige Dokument.
Art. 2 32010R0352VERORDNUNG (EU) Nr. 352/2010 DER KOMMISSION vom 23. April 2010 zur Genehmigung geringfügiger Änderungen der Spezifikation einer im Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben eingetragenen Bezeichnung [Pomme de terre de l'île de Ré (g.U.)]
Anhang II der vorliegenden Verordnung enthält das aktualisierte einzige Dokument.
Art. 2 32010R0780VERORDNUNG (EU) Nr. 780/2010 DER KOMMISSION vom 2. September 2010 zur Genehmigung geringfügiger Änderungen der Spezifikation einer im Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben eingetragenen Bezeichnung (Thüringer Leberwurst (g.g.A.))
Anhang II enthält das aktualisierte einzige Dokument.
Art. 2 32010R0779VERORDNUNG (EU) Nr. 779/2010 DER KOMMISSION vom 2. September 2010 zur Genehmigung geringfügiger Änderungen der Spezifikation einer im Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben eingetragenen Bezeichnung (Thüringer Rotwurst (g.g.A.))
Anhang II enthält das aktualisierte einzige Dokument.
Art. 2 32010R0353VERORDNUNG (EU) Nr. 353/2010 DER KOMMISSION vom 23. April 2010 zur Genehmigung geringfügiger Änderungen der Spezifikation einer im Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben eingetragenen Bezeichnung [Mirabelles de Lorraine (g.g.A.)]
Anhang II der vorliegenden Verordnung enthält das „Einzige Dokument“ mit den wichtigsten Angaben der Spezifikation.