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Es wird eine Überprüfung der Verordnungen (EG) Nr. 1292/2007 und (EG) Nr. 367/2006 nach Artikel 11 Absatz 4 und Artikel 13 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 384/96 und nach Artikel 20 und Artikel 23 Absätze 5 und 6 der Verordnung (EG) Nr. 597/2009 eingeleitet, um festzustellen, ob auf Einfuhren von Folien aus Polyethylenterephthalat (PET-Folien), die derzeit unter den KN-Codes ex 3920 62 19 oder ex 3920 62 90 eingereiht werden und von S.Z.P. Plastic Packaging Products Ltd (TARIC-Zusatzcode A964) aus Israel versandt werden, den mit den Verordnungen (EG) Nr. 1292/2007 und (EG) Nr. 367/2006 eingeführten Antidumping- und Ausgleichszöllen unterliegen sollten.
Gemäß Artikel 11 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 384/96 wird eine Überprüfung der Verordnung (EG) Nr. 192/2007 eingeleitet, um festzustellen, ob und in welchem…
Die Auslaufüberprüfung der Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren eines bestimmten Polyethylenterephtalats mit Ursprung in der Volksrepublik China, das…
1. Es wird ein vorläufiger Ausgleichszoll eingeführt auf die Einfuhren von Polyethylenterephthalat mit einer Viskositätszahl von 78 ml/g oder mehr gemäß…
Auf die Einfuhren von Folien aus Aluminium mit einer Dicke von 0,008 mm bis 0,018 mm, ohne Unterlage, nur gewalzt, in Rollen mit einer Breite von 650 mm oder…
Die mit der Verordnung (EU) Nr. 973/2012 eingeleitete Untersuchung betreffend die mutmaßliche Umgehung der mit der Verordnung (EG) Nr. 925/2009 eingeführten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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