Erwägungsgrund 2 32010R0222VERORDNUNG (EU) Nr. 222/2010 DER KOMMISSION vom 17. März 2010 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Sedano Bianco di Sperlonga (g.g.A.))
Da bei der Kommission kein Einspruch gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 eingegangen ist, sollte diese Bezeichnung eingetragen werden —
Erwägungsgrund 2 32010R0612VERORDNUNG (EU) Nr. 612/2010 DER KOMMISSION vom 12. Juli 2010 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Fasola korczyńska (g.g.A.))
Da bei der Kommission kein Einspruch gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 eingegangen ist, sollte diese Bezeichnung eingetragen werden —
Erwägungsgrund 2 32010R0623VERORDNUNG (EU) Nr. 623/2010 DER KOMMISSION vom 15. Juli 2010 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben [Farro di Monteleone di Spoleto (g.U.)]
Da bei der Kommission kein Einspruch gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 eingegangen ist, sollte diese Bezeichnung eingetragen werden —
Erwägungsgrund 2 32010R0624VERORDNUNG (EU) Nr. 624/2010 DER KOMMISSION vom 15. Juli 2010 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Melanzana Rossa di Rotonda (g.U.))
Da bei der Kommission kein Einspruch gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 eingegangen ist, sollte diese Bezeichnung eingetragen werden —
Erwägungsgrund 2 32010R0613VERORDNUNG (EU) Nr. 613/2010 DER KOMMISSION vom 12. Juli 2010 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Miód kurpiowski (g.g.A.))
Da bei der Kommission kein Einspruch gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 eingegangen ist, sollte diese Bezeichnung eingetragen werden —
Erwägungsgrund 2 32010R0699VERORDNUNG (EU) Nr. 699/2010 DER KOMMISSION vom 4. August 2010 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Fagiolo Cannellino di Atina (g.U.))
Da bei der Kommission kein Einspruch gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 eingegangen ist, sollte diese Bezeichnung eingetragen werden —