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Aus Gründen der Klarheit und der Rechtssicherheit sollte die Verordnung (EG) Nr. 1980/2000 durch die vorliegende Verordnung ersetzt werden.
Im Interesse einer besseren Übersicht und Verständlichkeit sollte die Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 aufgehoben und durch die vorliegende Verordnung ersetzt…
Im Interesse einer besseren Übersicht und Verständlichkeit sollte die Verordnung (EG) Nr. 1206/2001 aufgehoben und durch die vorliegende Verordnung ersetzt…
Es sollten angemessene Übergangsmaßnahmen vorgesehen werden, damit ein reibungsloser Übergang von der Verordnung (EG) Nr. 1980/2000 auf die vorliegende…
Aus Gründen der Klarheit ist es daher erforderlich, die Verordnung (EG) Nr. 2266/2004 durch die vorliegende Verordnung zu ersetzten —
Im Interesse der Klarheit des Gemeinschaftsrechts sollte die Verordnung (EG) Nr. 129/2003 aufgehoben und durch die vorliegende Verordnung ersetzt werden.
Der Klarheit halber ist es angezeigt, die Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 aufzuheben und durch die vorliegende Verordnung zu ersetzen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.