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Im estnischen Umstellungsplan ist vorgesehen, dass die Euro-Banknoten und -Münzen am Tag der Einführung des Euro als Währung gesetzliches Zahlungsmittel dieses Mitgliedstaats werden sollen. Folglich sollte der Termin der Euro-Einführung und der Termin der Bargeldumstellung auf den 1. Januar 2011 festgelegt werden. Eine „Auslaufphase“ sollte nicht angewandt werden.
Im slowakischen Umstellungsplan ist vorgesehen, dass die Euro-Banknoten und -Münzen am Tag der Einführung des Euro als Währung gesetzliches Zahlungsmittel…
Im slowenischen Umstellungsplan ist festgelegt, dass die Euro-Banknoten und -Münzen in diesem Mitgliedstaat am Tag der Einführung des Euro das gesetzliche…
Im zyprischen Umstellungsplan ist festgelegt, dass Euro-Banknoten und -Münzen am Tag der Einführung des Euro als Währung das gesetzliche Zahlungsmittel des…
Im maltesischen Umstellungsplan ist festgelegt, dass die Euro-Banknoten und -Münzen am Tag der Einführung des Euro als Währung Maltas das gesetzliche…
Wenn ein Mitgliedstaat eine längere Übergangszeit nicht als notwendig erachtet, kann die Übergangszeit auch ganz wegfallen, so dass der Termin der…
Nach dem Beschluss 2010/416/EU des Rates vom 13. Juli 2010 gemäß Artikel 140 Absatz 2 des Vertrags über die Einführung des Euro durch Estland am 1. Januar 2011…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.