Erwägungsgrund 3 32006R1980VERORDNUNG (EG) Nr. 1980/2006 DER KOMMISSION vom 20 Dezember 2006 zur Festlegung von Übergangsmaßnahmen zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2076/2002 und der Entscheidungen 2001/245/EG, 2002/928/EG und 2006/797/EG hinsichtlich der weiteren Anwendung bestimmter, nicht in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG aufgenommer Wirkstoffe mit Blick auf den Beitritt Bulgariens (Text von Bedeutung für den EWR)
Es wurden Informationen vorgelegt und von der Kommission zusammen mit Sachverständigen der Mitgliedstaaten bewertet, aus denen hervorgeht, dass die betreffenden…
Erwägungsgrund 26 32009R1107VERORDNUNG (EG) Nr. 1107/2009 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 21. Oktober 2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung der Richtlinien 79/117/EWG und 91/414/EWG des Rates
Sollte der Genehmigungsbeschluss aus Gründen, die nicht dem Antragsteller anzulasten sind, nicht innerhalb der vorgesehenen Frist gefasst werden können, so…
Erwägungsgrund 14 32009R1107VERORDNUNG (EG) Nr. 1107/2009 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 21. Oktober 2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung der Richtlinien 79/117/EWG und 91/414/EWG des Rates
Um die Genehmigung von Wirkstoffen zu beschleunigen, sollten feste Fristen für die verschiedenen Verfahrensstufen festgelegt werden.
Erwägungsgrund 9 32006R0507VERORDNUNG (EG) Nr. 507/2006 DER KOMMISSION vom 29. März 2006 über die bedingte Zulassung von Humanarzneimitteln, die unter den Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates fallen (Text von Bedeutung für den EWR)
Bedingte Zulassungen gelten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 für ein Jahr und können verlängert werden. Die Frist für die Stellung eines…
Erwägungsgrund 2 32008R0848VERORDNUNG (EG) Nr. 848/2008 DER KOMMISSION vom 28. August 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2076/2002 und der Entscheidung 2003/565/EG hinsichtlich des in Artikel 8 Absatz 2 der Richtlinie 91/414/EWG des Rates vorgesehenen Zeitraums (Text von Bedeutung für den EWR)
Für die Wirkstoffe, die auf der dritten und vierten Stufe des Arbeitsprogramms geprüft werden, wurde der im ersten Erwägungsgrund genannte Zeitraum von zwölf…
Erwägungsgrund 56 32009R1107VERORDNUNG (EG) Nr. 1107/2009 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 21. Oktober 2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung der Richtlinien 79/117/EWG und 91/414/EWG des Rates
Aus Gründen der Effizienz sollten die im Rahmen des Regelungsverfahrens mit Kontrolle üblichen Fristen für den Erlass einer Verordnung, mit der der Ablauf der…