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Der Eintrag zu Valnemulin in Tabelle 1 des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 37/2010 sollte daher um die Tierart Kaninchen ergänzt werden.
Der Europäischen Arzneimittel-Agentur („Agentur“) liegt ein Antrag vor, den Eintrag zu Valnemulin um die Tierart Kaninchen zu ergänzen.
Valnemulin ist in Tabelle 1 des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 37/2010 als zulässiger Stoff für Schweine (Zielgewebe: Muskel, Leber und Nieren) aufgeführt.
Der Eintrag zu Valnemulin in Tabelle 1 im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 37/2010 erhält folgenden Wortlaut: Pharmakologisch wirksame(r) stoff(e) Markerrückstand…
Der Ausschuss für Tierarzneimittel hat die Ergänzung des Eintrags um die Tierart Kaninchen (Zielgewebe: Muskel, Leber und Nieren) empfohlen.
Tabelle 1 im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 37/2010 sollte daher geändert werden, um die Derquantel-Höchstmengen für Schafe aufzunehmen.
Tabelle 1 im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 37/2010 sollte daher dahingehend geändert werden, dass eine Isoeugenol-Höchstmenge für Fische aufgenommen wird.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.