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Gemäß Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 470/2009 muss die Agentur erwägen, die Höchstmengen, die für einen pharmakologisch wirksamen Stoff in einem bestimmten Lebensmittel oder in einer oder mehreren Tierarten festgesetzt wurden, auf ein anderes von derselben Tierart stammendes Lebensmittel bzw. auf eine andere Tierart anzuwenden. Der Ausschuss hat empfohlen, die vorläufigen Tildipirosin-Höchstmengen für Rinder auf Ziegen zu extrapolieren.
Der Europäischen Arzneimittel-Agentur („Agentur“) liegt ein Antrag auf Festsetzung der Tildipirosin-Höchstmengen für Rinder und Schweine vor.
Tabelle 1 im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 37/2010 sollte daher geändert werden, um den Wirkstoff Tildipirosin für Rinder, Ziegen und Schweine aufzunehmen. Die…
Der Ausschuss für Tierarzneimittel („Ausschuss“) hat die Festsetzung einer vorläufigen Tildipirosin-Höchstmenge für Rinder — außer für Tiere, deren Milch für…
Der Ausschuss hat empfohlen, vorläufige Tildipirosin-Höchstmengen für Schweine festzusetzen, die für Muskel, Fett, Leber und Nieren gelten würden. Die…
Der Ausschuss für Tierarzneimittel hat empfohlen, eine vorläufige Methylprednisolon-Höchstmenge für die Milch von Rindern festzusetzen und die Bestimmung „Nicht…
Die Höchstmengen an Rückständen pharmakologisch wirksamer Stoffe, die in der Europäischen Union dazu bestimmt sind, in Arzneimitteln für zur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.