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Der Eintrag zu Methylprednisolon in Tabelle 1 des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 37/2010 sollte daher dahingehend geändert werden, dass eine vorläufige Methylprednisolon-Höchstmenge für die Milch von Rindern eingefügt und die Bestimmung „Nicht zur Anwendung bei Tieren, deren Milch für den menschlichen Verzehr bestimmt ist“ gestrichen wird. Diese vorläufige Höchstmenge sollte bis 1. Juli 2011 gelten.
Der Ausschuss für Tierarzneimittel hat empfohlen, eine vorläufige Methylprednisolon-Höchstmenge für die Milch von Rindern festzusetzen und die Bestimmung „Nicht…
Der Eintrag zu Methylprednisolon in Tabelle I im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 37/2010 erhält folgenden Wortlaut: Pharmakologisch wirksame(r) Stoff(e)…
Methylprednisolon ist in Tabelle 1 des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 37/2010 als zulässiger Stoff für Rinder (Zielgewebe: Muskel, Fett, Leber und Nieren)…
Tabelle 1 im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 37/2010 sollte daher geändert werden, um den Wirkstoff Tildipirosin für Rinder, Ziegen und Schweine aufzunehmen. Die…
In Tabelle I im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 37/2010 wird folgender Wirkstoff an der alphabetisch richtigen Stelle eingefügt: Pharmakologisch wirksame(r)…
Der Eintrag für Monepantel in Tabelle 1 im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 37/2010 erhält folgenden Wortlaut: Pharmakologisch wirksame(r) Stoff(e)…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.