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Eine Reihe von Luftfahrzeugbetreibern nimmt für die Anmeldung ihrer Flugpläne und die Zahlung ihrer Flugstreckengebühren Management- oder Dienstleistungsunternehmen in Anspruch. Deshalb steht im Flugplan oft die von der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) vergebene Kennung des Management- oder Dienstleistungsunternehmens, obwohl dieses Unternehmen nicht unbedingt der Luftfahrzeugbetreiber ist. Luftfahrzeugbetreiber oder Luftfahrzeugeigentümer werden jedoch grundsätzlich anhand der ICAO-Kennung im Flugplan oder des Zulassungskennzeichens des Luftfahrzeugs identifiziert, und es kann daher nicht immer zweifelfrei festgestellt werden, wer genau Betreiber des Luftfahrzeugs ist, es sei denn, Eurocontrol liegen Flottendaten des Betreibers mit Angaben zu dem betreffenden Luftfahrzeug vor. Bei der Aktualisierung der Liste von Luftfahrzeugbetreibern hat die Kommission die Angaben von Luftfahrzeugbetreibern und Management- und Dienstleistungsunternehmen zu den Flottenlisten berücksichtigt. Wegen mangelnder Informationen stehen auf der aktualisierten Liste jedoch auch einige Management- bzw. Dienstleistungsunternehmen und Luftfahrzeug-Zulassungskennzeichen.
Die zuständige Behörde kann auf Anfrage eines Vertragsstaates der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) die nach § 5 Absatz 1 übermittelten Angaben…
Da die Luftfahrzeugbetreiber am ehesten einen direkten Einfluss darauf haben, welche Flugzeugmuster auf welche Weise betrieben werden, sollten sie für die…
Um den Verwaltungsaufwand für die Luftfahrzeugbetreiber zu reduzieren, sieht die Richtlinie 2003/87/EG vor, dass für jeden Luftfahrzeugbetreiber jeweils nur ein…
Jede Änderung des Luftverkehrsbetreiberzeugnisses eines Luftfahrtunternehmens der Gemeinschaft ist gegebenenfalls in der Betriebsgenehmigung zu berücksichtigen.…
Die flexible Luftraumnutzung ist ein von der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) beschriebenes und von der Europäischen Organisation zur…
erneute Zulassung der Luftfahrtunternehmen durch die Behörden, die für die Regulierungsaufsicht über die Luftfahrtunternehmen gemäß dem ICAO-Verfahren zuständig…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.