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Zum Zwecke des Ausgleichs der Kosten, die Übertragungsnetzbetreibern durch die Bereitstellung der Infrastruktur für die Durchleitung grenzüberschreitender Stromflüsse entstehen, sollte ein Fonds eingerichtet werden. Die finanzielle Ausstattung dieses Fonds sollte auf der Grundlage einer EU-weiten Bewertung der durch die Bereitstellung der Infrastruktur für die Durchleitung grenzüberschreitender Stromflüsse langfristig anfallenden durchschnittlichen zusätzlichen Kosten (LRAIC) festgelegt werden.
Verbindliche Leitlinien für die Schaffung eines Ausgleichsmechanismus für Übertragungsnetzbetreiber sollten eine stabile Grundlage für die Anwendung dieses…
Übertragungsnetzbetreiber sollten einen Ausgleich für Energieverluste infolge der Durchleitung grenzüberschreitender Stromflüsse erhalten. Grundlage des…
Übertragungsnetzbetreiber erhalten für die infolge der Durchleitung grenzüberschreitender Stromflüsse über ihre Netze entstehenden Kosten einen Ausgleich auf…
Die EU-weite Bewertung der Übertragungsinfrastruktur in Verbindung mit der Erleichterung grenzüberschreitender Stromflüsse sollte von der Agentur als der Stelle…
Es ist zweckmäßig zuzulassen, dass Übertragungsnetzbetreiber in Drittländern, die mit der Union keine Vereinbarung über die Übernahme und Anwendung von EU-Recht…
Um die Koordinierung unter den Mitgliedstaaten und den Betreibern der Infrastruktur zu fördern und Kontinuität entlang des Korridors zu schaffen, sollte für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.