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Nach Artikel 10 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 in Verbindung mit deren Artikel 7 wurde ein Antrag auf Neubewertung von Lasalocid-A-Natrium als Futtermittelzusatzstoff für Truthühner gestellt; beantragt wurde die Erhöhung des Höchstalters von 12 auf 16 Wochen und die Zuordnung des Zusatzstoffs zur Zusatzstoffkategorie „Kokzidiostatika und Histomonostatika“. Diesem Antrag waren die gemäß Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 vorgeschriebenen Angaben und Unterlagen beigefügt.
Lasalocid-A-Natrium, CAS-Nummer 25999-20-6, wurde gemäß der Richtlinie 70/524/EWG für zehn Jahre als Futtermittelzusatzstoff zur Verwendung bei Masthühnern und…
Gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 wurde eine Änderung der Zulassung der Zubereitung dahin gehend beantragt, dass sie in Futtermitteln verwendet…
Zulassungsnummer des Zusatzstoffs Name und Zulassungsnummer der für das Inverkehrbringen des Zusatzstoffs verantwortlichen Person Zusatzstoff…
Der Zusatzstoff Lasalocid-A-Natrium (Avatec 15 %) wurde unter bestimmten Bedingungen gemäß der Richtlinie 70/524/EWG des Rates zugelassen. Er ist derzeit durch…
Nach Artikel 10 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 in Verbindung mit deren Artikel 7 wurde ein Antrag auf Neubewertung von Diclazuril als…
Der Zusatzstoff Monensin-Natrium (Elancoban G100, Elancoban 100, Elancogran 100, Elancoban G200, Elancoban 200) wurde gemäß der Richtlinie 70/524/EWG des Rates…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.