Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „die Behörde“) zog in ihren Gutachten vom 12. bzw. 19. September 2007 , vom 22. November 2007 und vom 2. Juli 2009 den Schluss, dass die Enzymzubereitung Endo-1,4-beta-Xylanase aus Trichoderma reesei (ATCC PTA 5588) keine nachteiligen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier oder auf die Umwelt hat und dass sich die Verwendung dieser Zubereitung bei den Tieren leistungssteigernd auswirkt. Besondere Vorgaben für die Überwachung nach dem Inverkehrbringen hält die Behörde nicht für erforderlich. Für das Gutachten wurde auch der Bericht über die Methode zur Analyse des Futtermittelzusatzstoffs in Futtermitteln geprüft, den das mit der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 eingerichtete gemeinschaftliche Referenzlabor vorgelegt hat.
Zur Unterstützung des Antrags auf Zulassung dieser Zubereitung für Enten wurden neue Daten vorgelegt. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit („die…
Zur Unterstützung des Antrags auf Zulassung dieser Zubereitung für Ferkel (entwöhnt) wurden neue Daten vorgelegt. Die Europäische Behörde für…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit („die Behörde“) kam in ihren Gutachten vom 2. und 7. Juli 2009 zu dem Schluss, dass sich die Enzymzubereitung…
Die Verwendung von Endo-1,4-beta-Xylanase EC 3.2.1.8 aus Bacillus subtilis (LMG S-15136) wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1206/2005 der Kommission für Ferkel…
Es wurden neue Daten zur Stützung des Antrags vorgelegt. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „die Behörde“) kam in ihrem Gutachten…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit („die Behörde“) kam in ihrem Gutachten vom 17. April 2007 und 22. März 2007 zu dem Schluss, dass die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.