Erwägungsgrund 2 32010R0900VERORDNUNG (EU) Nr. 900/2010 DER KOMMISSION vom 8. Oktober 2010 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben [Estepa (g.U.)]
Da bei der Kommission kein Einspruch gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 eingegangen ist, sollte diese Bezeichnung eingetragen werden —
Erwägungsgrund 2 32010R0409VERORDNUNG (EU) Nr. 409/2010 DER KOMMISSION vom 11. Mai 2010 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Castaña de Galicia (g.g.A.))
Da bei der Kommission kein Einspruch gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 eingegangen ist, sollte diese Bezeichnung eingetragen werden —
Erwägungsgrund 2 32010R0917VERORDNUNG (EU) Nr. 917/2010 DER KOMMISSION vom 12. Oktober 2010 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Fourme de Montbrison (g.U.))
Da bei der Kommission kein Einspruch gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 eingegangen ist, sollte diese Bezeichnung eingetragen werden —
Erwägungsgrund 2 32010R0710VERORDNUNG (EU) Nr. 710/2010 DER KOMMISSION vom 6. August 2010 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Podkarpacki miód spadziowy (g.U.))
Da bei der Kommission kein Einspruch gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 eingegangen ist, sollte diese Bezeichnung eingetragen werden —
Erwägungsgrund 2 32010R0990VERORDNUNG (EU) Nr. 990/2010 DER KOMMISSION vom 4. November 2010 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben [Jabłka łąckie (g.g.A.)]
Da bei der Kommission kein Einspruch gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 eingegangen ist, sollte diese Bezeichnung eingetragen werden —
Erwägungsgrund 2 32010R0970VERORDNUNG (EU) Nr. 970/2010 DER KOMMISSION vom 28. Oktober 2010 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Lapin Poron kuivaliha (g.U.))
Da bei der Kommission kein Einspruch gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 eingegangen ist, sollte diese Bezeichnung eingetragen werden —