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Einige Steuerpflichtige unterliegen spezifischen Verpflichtungen, die namentlich in Bezug auf die Rechnungsstellung dann von denen im Mitgliedstaat, in dem sie ansässig sind, abweichen, wenn sie an Empfänger, die in dem Gebiet eines anderen Mitgliedstaats ansässig sind, Gegenstände liefern oder Dienstleistungen erbringen. Es sollte ein Mechanismus eingerichtet werden, über den diese Steuerpflichtigen sich ohne weiteres über solche Verpflichtungen informieren können.
Die Mitgliedstaaten, in deren Gebiet die Lieferungen von Gegenständen bewirkt oder die Dienstleistungen erbracht werden, können die Steuerpflichtigen davon…
Die Mitgliedstaaten können von Steuerpflichtigen, die in ihrem Gebiet ansässig sind und dort Lieferungen von Gegenständen bewirken oder Dienstleistungen…
Die Mitgliedstaaten dürfen den Steuerpflichtigen, die in ihrem Gebiet Lieferungen von Gegenständen bewirken oder Dienstleistungen erbringen, keine weiteren…
Die Mitgliedstaaten können Steuerpflichtigen, die in ihrem Gebiet ansässig sind oder dort eine feste Niederlassung haben, von der die Lieferung erfolgt oder die…
Die Mitgliedstaaten können Steuerpflichtigen, die in ihrem Gebiet ansässig sind oder dort eine feste Niederlassung haben, von der die Lieferung erfolgt oder die…
Empfängt ein Steuerpflichtiger eine Dienstleistung von einem Dienstleistungserbringer, der nicht im gleichen Mitgliedstaat ansässig ist, so sollte die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.