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Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES) die Vertragsparteien des CITES-Übereinkommens verpflichtet, nur dann eine CITES-Genehmigung für die Ausfuhr auszustellen, wenn eine in CITES aufgelistete Art unter anderem im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften des Ausfuhrlandes geschlagen wurde. Holz der in den Anhängen A, B oder C der Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates vom 9. Dezember 1996 über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels aufgeführten Baumarten sollte daher als legal geschlagen gelten, sofern es der genannten Verordnung und etwaigen Durchführungsbestimmungen entspricht.
Holz, das in den Holzerzeugnissen, die in den Anhängen II und III der Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 aufgeführt sind und aus in Anhang I derselben Verordnung…
Zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 338/97 und zur vollständigen Einhaltung der Bestimmungen des Übereinkommens über den internationalen Handel mit…
In der Verordnung (EG) Nr. 338/97 sind Tier- und Pflanzenarten aufgeführt, deren Handel Einschränkungen oder Kontrollen unterliegt. In die dort aufgeführten…
In der Verordnung (EG) Nr. 338/97 sind Tier- und Pflanzenarten aufgeführt, deren Handel Einschränkungen oder Kontrollen unterliegt. In die dort aufgeführten…
In der Verordnung (EG) Nr. 338/97 sind Tier- und Pflanzenarten aufgeführt, deren Handel Einschränkungen oder Kontrollen unterliegt. In die dort aufgeführten…
In der Verordnung (EG) Nr. 338/97 sind Tier- und Pflanzenarten aufgeführt, deren Handel beschränkt ist oder Kontrollen unterliegt. In die dort aufgeführten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.