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Bis zum 31. Dezember 2012 stützen sich die in Artikel 16 genannten Belege auf die Grundregeln für die Prüfung auf die Gesamtmigration und die spezifische Migration gemäß dem Anhang der Richtlinie 82/711/EWG.
Ab dem 1. Januar 2013 können die in Artikel 16 genannten Belege für Materialien, Gegenstände und Stoffe, die bis zum 31. Dezember 2015 in Verkehr gebracht werden, gestützt werden auf:
die Regeln für die Migrationsprüfung gemäß Artikel 18 der vorliegenden Verordnung oder
die Grundregeln für die Prüfung auf die Gesamtmigration und die spezifische Migration gemäß dem Anhang der Richtlinie 82/711/EWG.
Ab dem 1. Januar 2016 stützen sich die in Artikel 16 genannten Belege unbeschadet des Absatzes 2 des vorliegenden Artikels auf die Regeln für die Migrationsprüfung gemäß Artikel 18.
Bis zum 31. Dezember 2015 müssen Zusatzstoffe, die in Glasfaserschlichten für glasfaserverstärkte Kunststoffe verwendet werden und nicht in Anhang I aufgeführt sind, den Bestimmungen über die Risikobewertung gemäß Artikel 19 entsprechen.
Materialien und Gegenstände, die vor dem 1. Mai 2011 rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden, können bis zum 31. Dezember 2012 in Verkehr gebracht werden.
Wurde ein Stoff oder ein Gemisch vor dem 1. Dezember 2010 bzw. vor dem 1. Juni 2015 gemäß der Richtlinie 67/548/EWG bzw. 1999/45/EG eingestuft, so können die…
In dem Zeitraum zwischen dem 16. Januar 2009 und dem 22. Dezember 2013 sind bei allen neuen Genehmigungsverfahren gemäß den Artikeln 4 und 5 der Richtlinie…
die zum Zeitpunkt des Beginns der Anwendung dieser Verordnung aufgrund der Aufnahme in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG oder einer Zulassung gemäß Absatz 1…
Entscheidungen, die in den Mitgliedstaaten vor dem Tag des Beginns der Anwendbarkeit dieser Verordnung ergangen sind und deren Anerkennung und…
Wurde der Genehmigungsantrag vor dem 25. Dezember 2008 ordnungsgemäß von den zuständigen Behörden des Ursprungslandes genehmigt bzw. bei ihnen eingereicht, gilt…
für Produkte, die durch gemäß Artikel 15 der Richtlinie 2009/125/EG erlassene Durchführungsmaßnahmen reguliert werden — allerdings nur insoweit, als zwecks…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.