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In Anbetracht der spezifischen Bedrohung für den internationalen Frieden und die internationale Sicherheit in der Region, die von der Situation in Tunesien ausgeht, und zur Wahrung der Übereinstimmung mit dem Verfahren zur Änderung und Überprüfung des Anhangs des Beschlusses 2011/72/GASP des Rates sollte die Befugnis zur Änderung der Liste in Anhang I dieser Verordnung vom Rat ausgeübt werden.
In Anbetracht der von der Lage in Afghanistan ausgehenden besonderen Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit und zur Wahrung der…
In Anbetracht der spezifischen Bedrohung für den internationalen Frieden und die inter-nationale Sicherheit in der Region, die von der Situation in Somalia…
In Anbetracht der politischen Lage in Iran und zur Wahrung der Übereinstimmung mit dem Verfahren zur Änderung und Überprüfung des Anhangs des Beschlusses…
In Anbetracht der politischen Lage in der Republik Guinea und zur Wahrung der Übereinstimmung mit dem Verfahren zur Änderung und Überprüfung des Anhangs des…
Der Rat nimmt auf Vorschlag eines Mitgliedstaats oder des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik Änderungen an der Liste im Anhang vor,…
Der Rat ändert die in Anhang I enthaltene Liste entsprechend den Feststellungen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen oder des Sanktionsausschusses.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.