Erwägungsgrund 7 32006R1412VERORDNUNG (EG) Nr. 1412/2006 DES RATES vom 25. September 2006 über bestimmte restriktive Maßnahmen gegenüber Libanon
Damit die Wirksamkeit der in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen gewährleistet ist, sollte die Verordnung am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft treten —
Erwägungsgrund 7 32012R0377VERORDNUNG (EU) Nr. 377/2012 DES RATES vom 3. Mai 2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Guinea-Bissau
Damit die Wirksamkeit der in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen gewährleistet ist, sollte diese Verordnung sofort in Kraft treten —
Erwägungsgrund 3 32007R0441VERORDNUNG (EG) Nr. 441/2007 DER KOMMISSION vom 20. April 2007 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 423/2007 des Rates über restriktive Maßnahmen gegen Iran
Damit die Wirksamkeit der in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen gewährleistet ist, muss diese Verordnung sofort in Kraft treten —
Erwägungsgrund 3 32007R1104VERORDNUNG (EG) Nr. 1104/2007 DER KOMMISSION vom 25. September 2007 zur sechsundachtzigsten Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen, und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 467/2001 des Rates
Damit die Wirksamkeit der in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen gewährleistet werden kann, muss die Verordnung unmittelbar in Kraft treten —
Erwägungsgrund 3 32011R0131VERORDNUNG (EU) Nr. 131/2011 DES RATES vom 14. Februar 2011 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1210/2003 über bestimmte spezifische Beschränkungen in den wirtschaftlichen und finanziellen Beziehungen zu Irak
Damit die Wirksamkeit der in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen gewährleistet ist, muss diese Verordnung sofort in Kraft treten —
Erwägungsgrund 3 32007R0760VERORDNUNG (EG) Nr. 760/2007 DER KOMMISSION vom 29. Juni 2007 zur achtzigsten Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen, und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 467/2001 des Rates
Damit die Wirksamkeit der in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen gewährleistet werden kann, muss die Verordnung unmittelbar in Kraft treten —