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Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam die Behörde in ihrer der Kommission und den Mitgliedstaaten am 8. Dezember 2010 zugeleiteten Stellungnahme zu dem Schluss, dass zwischen der Aufnahme von Hafer-Beta-Glucan und der Verringerung der LDL-Cholesterin-Konzentration im Blut ein kausaler Zusammenhang hergestellt wurde. Eine gesundheitsbezogene Angabe, die diese Auffassung widerspiegelt, sollte daher als den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 entsprechend angesehen und in die Liste der zugelassenen Angaben der Europäischen Union aufgenommen werden.
Auf der Grundlage der vorgelegten Daten zog die Behörde in ihrer der Kommission und den Mitgliedstaaten am 8. Dezember 2011 zugeleiteten Stellungnahme den…
Nachdem die CreaNutrition AG einen Antrag gemäß Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht,…
Auf der Grundlage der vorgelegten Daten zog die Behörde in ihrer der Kommission und den Mitgliedstaaten am 8. Dezember 2011 zugeleiteten Stellungnahme den…
ZUGELASSENE GESUNDHEITSBEZOGENE ANGABE Antrag — einschlägige Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 Antragsteller — Anschrift Nährstoff, Substanz,…
Nachdem Valens Int. d.o.o. einen Antrag gemäß Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine…
Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam die Behörde zu dem Schluss, dass zwischen der Aufnahme von ALA und LA und der angegebenen Wirkung ein kausaler…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.