Art. 23 Abs. 1 Buchst. b 32011R1169Nettofüllmenge
bei sonstigen Erzeugnissen in Masseeinheiten.
Art. 2 Abs. 2 Buchst. b 32011R1169Begriffsbestimmungen
„Lebensmittelinformationsrecht“ die Unionsvorschriften auf dem Gebiet der Information über Lebensmittel, insbesondere Kennzeichnungsvorschriften, einschließlich…
Art. 4 Abs. 1 31976L0211Auf allen in Artikel 3 genannten Fertigpackungen muß stets das als Nenngewicht oder Nennvolumen bezeichnete Gewicht oder Volumen des Erzeugnisses angegeben…
Art. 42 32011R1169Angabe der Nettofüllmenge
Bestehen keine Unionsvorschriften im Sinne des Artikels 23 Absatz 2 hinsichtlich der Angabe der Nettofüllmenge für bestimmte Lebensmittel in einer anderen als…
Art. 35 Abs. 1 Buchst. g 32011R1169Weitere Formen der Angabe und der Darstellung
ihre Anwendung beeinträchtigt nicht den freien Warenverkehr.