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Ursprungsangaben sind derzeit in der Union aufgrund der Krise um die Spongiforme Rinderenzephalopathie (BSE) für Rindfleisch und Rindfleischerzeugnisse verpflichtend , was zu einer gewissen Erwartungshaltung der Verbraucher geführt hat. Die Folgenabschätzung der Kommission bestätigt, dass die Herkunft des Fleisches das wichtigste Anliegen der Verbraucher zu sein scheint. In der Union ist auch der Verbrauch anderer Fleischsorten, wie Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch, weit verbreitet. Es ist daher angezeigt, für diese Erzeugnisse die Angabe des Ursprungs verbindlich vorzuschreiben. Je nach Fleischsorte könnten entsprechend den Merkmalen der Tierart unterschiedliche spezielle Ursprungsangaben verpflichtend werden. Es ist angezeigt, durch Durchführungsvorschriften zwingende Anforderungen vorzuschreiben, die sich je nach Fleischsorte unterscheiden können, wobei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und der Verwaltungsaufwand für Lebensmittelunternehmer und Aufsichtsbehörden zu berücksichtigen sind.
anderen Arten von Fleisch als Rindfleisch und den in Absatz 2 Buchstabe b genannten;
Lebensmittelerzeugnisse tierischen Ursprungs, die Material von Rindern enthalten, welche aus einem Land oder Gebiet mit einem unbestimmten BSE-Risiko stammen,…
Auf der Grundlage vertikaler Ansätze sind bereits zwingende Ursprungsangaben ausgearbeitet worden, so etwa für Honig , Obst und Gemüse , Fisch , Rindfleisch und…
Anhang IX Kapitel D Teil B der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 nennt die verschiedenen Merkmale, die Einfuhren bestimmter tierischer Nebenprodukte und…
Frisches, gekühltes und gefrorenes Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch, das ein Lebensmittel im Sinne des § 4 Absatz 2 Satz 1 ist, darf durch den…
Die folgenden Erwägungsgründe werden eingefügt: „(11a) In der Entschließung vom 28. Oktober 2004 hat das Europäische Parlament seine Besorgnis im Hinblick auf…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.