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Die Kommission sollte bei der Aufstellung des Scoreboards und des Satzes makroökonomischer und makrofinanzieller Indikatoren für die Mitgliedstaaten eng mit dem Rat und dem Europäischen Parlament zusammenarbeiten. Die Kommission sollte den zuständigen Ausschüssen des Europäischen Parlaments und des Rates Vorschläge zu den Plänen zur Festlegung und Anpassung der Indikatoren und Schwellenwerte zur Stellungnahme vorlegen. Die Kommission sollte das Europäische Parlament und den Rat über jegliche Änderungen bei den Indikatoren und den Schwellenwerten unterrichten und ihre Gründe, solche Änderungen vorzuschlagen, erläutern.
Die Kommission bewertet regelmäßig die Angemessenheit des Scoreboards, einschließlich der Zusammensetzung der Indikatoren, der festgelegten Schwellenwerte und…
Die Kommission legt die Bewertung nach Absatz 1 dem Europäischen Parlament und dem Rat vor. Auf der Grundlage dieser Bewertung legt die Kommission…
Damit das Scoreboard effizient als Bestandteil des Warnmechanismus funktioniert, sollte es aus einem begrenzten Satz ökonomischer, finanzieller und…
Die Kommission sollte dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, der EBA und der EZB einen Bericht über die…
Die Kommission sollte auf der Grundlage der Entwicklungen des Marktes dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht vorlegen, in dem die Angemessenheit…
Die Kommission sollte dem Europäischen Parlament und dem Rat ferner einen Bericht vorlegen, in dem die Anreize für die Nutzer, für einen Teil ihrer Ratings…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.