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Flugsimulationsübungsgeräte (Flight Simulation Training Devices, FSTD), die für die Ausbildung, Prüfung und Befähigungsüberprüfungen von Piloten bzw. Kompetenzbeurteilungen verwendet werden, ausgenommen Entwicklungsübungsgeräte, die für die Testflugausbildung verwendet werden, müssen den technischen Vorschriften und Verwaltungsverfahren der Anhänge VI und VII entsprechen und müssen zertifiziert sein.
Nutzen Ausbildungsbetriebe zum Zweck der Ausbildung von erlaubnispflichtigem Personal nach § 1 Nummer 2 bis 5 Flugsimulationsübungsgeräte, sind hinsichtlich der…
„Flugsimulationsübungsgerät“ (Flight Simulation Training Device, FSTD) bezeichnet ein Gerät für die Ausbildung von Piloten, das
Flugsimulationsübungsgeräte, die für die Ausbildung, Prüfungen, Befähigungsüberprüfungen von Piloten bzw. Kompetenzbeurteilungen verwendet werden, sind anhand…
Sicherstellung einer zufrieden stellenden Eingliederung von Flugausbildung in einem Luftfahrzeug oder einem Flugsimulationsübungsgerät (Flight Simulation…
Im Fall des gewerblichen Luftverkehrsbetriebs bedürfen Schulungs- und Überprüfungsprogramme, einschließlich der Lehrpläne und der Verwendung einzelner…
Flugmedizinische Zentren müssen den technischen Vorschriften und Verwaltungsverfahren der Anhänge VI und VII entsprechen und müssen zertifiziert sein.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.