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Auf Energiegroßhandelsmärkten werden der Derivatehandel, der physisch oder finanziell abgewickelt werden kann, und der Warenhandel zusammen verwendet. Daher ist es wichtig, dass die Definitionen des Insider-Handels und der Marktmanipulation, die Marktmissbrauch darstellen, sowohl mit dem Derivatemarkt als auch mit dem Warenmarkt kompatibel sind. Diese Verordnung sollte prinzipiell für alle getätigten Transaktionen gelten, jedoch gleichzeitig den spezifischen Merkmalen der Energiegroßhandelsmärkte Rechnung tragen.
die spezifische Funktionsweise der Energiegroßhandelsmärkte, einschließlich der Besonderheiten der Strom-, Wasserstoff- und Erdgasmärkte , und die Interaktion…
Die Energiegroßhandelsmärkte umfassen sowohl Warenmärkte als auch Derivatemärkte, die von wesentlicher Bedeutung für den Energie- und den Finanzmarkt sind,…
Marktmanipulationen und Versuche der Marktmanipulation liegen z. B. dann vor, wenn sich eine Person oder mehrere in Absprache handelnde Personen eine…
In dieser Verordnung werden Regeln für das Verbot missbräuchlicher Praktiken, die die Energiegroßhandelsmärkten beeinträchtigen, festgelegt, die mit den für…
Personen, die über Insider-Informationen in Bezug auf ein Energiegroßhandelsprodukt verfügen, ist es untersagt, Die Nutzung von Insider-Informationen in Form…
Die Energiegroßhandelsmärkte sind zunehmend unionsweit miteinander verflochten. Marktmissbrauch in einem Mitgliedstaat wirkt sich oft über die nationalen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.