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Die Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG sollen es Auftraggebern unter anderem ermöglichen, bei der Anwendung dieser Richtlinien gleichzeitig die Vorgaben des Übereinkommens zu erfüllen. Um dies zu erreichen, sollten die in diesen Richtlinien festgelegten Schwellenwerte für auch unter das Übereinkommen fallende öffentliche Aufträge angepasst werden, damit sie dem auf volle Tausend abgerundeten Euro-Gegenwert der im Übereinkommen festgesetzten Schwellenwerte entsprechen.
Die Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG sollen es Auftraggebern unter anderem ermöglichen, bei der Anwendung dieser Richtlinien gleichzeitig die Vorgaben des…
Der Übereinstimmung wegen sollten die in den Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG festgelegten Schwellenwerte für nicht unter das Übereinkommen fallende…
Der Übereinstimmung wegen sollten die in den Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG festgelegten Schwellenwerte für nicht unter das Übereinkommen fallende…
Eine Vielzahl von Schwellenwerten für die Anwendung der koordinierten Bestimmungen erschwert die Arbeit der Auftraggeber. In Anbetracht des Durchschnittswerts…
Mit der Verordnung (EU) Nr. 1251/2011 der Kommission wurden die in der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über…
Alle Verträge dieser Art, deren geschätzter Wert mindestens die jeweiligen Schwellenwerte gemäß der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.