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Um eine Unterbrechung der Fangtätigkeiten zu vermeiden und den Lebensunterhalt der Fischer in der Union zu sichern, müssen diese Fischereien am 1. Januar 2012 eröffnet werden. Da jedoch die Verordnung (EU) Nr. 1124/2010 ab 1. Januar 2011 gilt, sollten die Bestimmungen der vorliegenden Verordnung über die Flexibilität bei der Bewirtschaftung des Fischereiaufwands für die Dorschbestände in der Ostsee ab 1. Januar 2011 gelten. Aus Gründen der Dringlichkeit sollte diese Verordnung unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung in Kraft treten —
Um eine Unterbrechung der Fischereiaktivitäten zu vermeiden und um den Lebensunterhalt der Fischer in der Union zu sichern, müssen diese Fischereien am 1.…
Um eine Unterbrechung der Fangtätigkeiten zu vermeiden und die Existenzgrundlage der Fischer der Europäischen Union zu sichern, sollte diese Verordnung ab dem…
Um eine Unterbrechung der Fangtätigkeiten zu vermeiden und den Lebensunterhalt der Fischer in der Europäischen Union zu sichern, müssen diese Fischereien ab dem…
Um eine Unterbrechung der Fangtätigkeiten zu vermeiden und die Existenzgrundlage der Fischer der Union zu sichern, sollte diese Verordnung ab dem 1. Januar 2011…
Um eine Unterbrechung der Fangtätigkeiten zu vermeiden und den Lebensunterhalt der Fischer in der Union zu sichern, müssen diese Fischereien am 1. Januar 2012…
Im Lichte der neuesten wissenschaftlichen Gutachten ist es angebracht, diese Flexibilität bei der Bewirtschaftung des Fischereiaufwands für die Dorschbestände…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.