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Im Lichte der neuesten wissenschaftlichen Gutachten ist es angebracht, diese Flexibilität bei der Bewirtschaftung des Fischereiaufwands für die Dorschbestände in der Ostsee bereits 2011 einzuführen. Daher sollte Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1124/2010 des Rates vom 29. November 2010 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in der Ostsee (2011) entsprechend geändert werden.
Mit dieser Verordnung werden für 2012 die Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in der Ostsee festgelegt und die Verordnung (EU) Nr.…
Auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1098/2007 sind mit Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1124/2010 des Rates vom 29. November 2010 zur Festsetzung der…
Um eine Unterbrechung der Fangtätigkeiten zu vermeiden und den Lebensunterhalt der Fischer in der Union zu sichern, müssen diese Fischereien am 1. Januar 2012…
Die Fangmöglichkeiten für Bestände, für die spezifische Mehrjahrespläne erstellt wurden, sollten im Einklang mit den Bestimmungen dieser Pläne festgesetzt…
Die Fangmöglichkeiten für Bestände, für die spezifische Mehrjahrespläne erstellt wurden, sollten im Einklang mit den Bestimmungen dieser Pläne festgesetzt…
Die Verordnung (EG) Nr. 1098/2007 enthält Bestimmungen zur Festsetzung von Fischereiaufwandsbeschränkungen für die Dorschbestände der Ostsee.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.