Art. 3 32006R1515VERORDNUNG (EG) Nr. 1515/2006 DES RATES vom 10. Oktober 2006 zur Aufhebung des Antidumpingzolls auf Einfuhren synthetischer Spinnfasern aus Polyestern mit Ursprung in Australien, Indien, Indonesien und Thailand, ferner zur Einstellung der Verfahren betreffend diese Einfuhren nach Überprüfungen wegen des bevorstehenden Außerkrafttretens der Maßnahmen gemäß Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 384/96 des Rates sowie zur Einstellung der teilweisen Interimsüberprüfung gemäß Artikel 11 Absatz 3 betreffend solche Einfuhren mit Ursprung in Thailand
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32026R0150VERORDNUNG (EU) 2026/150 DES RATES vom 16. Januar 2026 zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1173 zur Gründung des Gemeinsamen Unternehmens für europäisches Hochleistungsrechnen
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32011R0150VERORDNUNG (EU) Nr. 150/2011 DER KOMMISSION vom 18. Februar 2011 zur Änderung des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend Farmwild und freilebendes Wild sowie Fleisch von Farmwild und freilebendem Wild (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32007R1156VERORDNUNG (EG) Nr. 1156/2007 DER KOMMISSION vom 3. Oktober 2007 zur Genehmigung nicht geringfügiger Änderungen der Spezifikation einer im Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben eingetragenen Bezeichnung (Münchener Bier (g.g.A.))
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32019R1561VERORDNUNG (EU) 2019/1561 DER KOMMISSION vom 17. September 2019 zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates über Höchstgehalte an Rückständen von Chlormequat in Kulturpilzen (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.