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Von bestimmten tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 (Verordnung über tierische Nebenprodukte) geht kein Risiko einer TSE-Übertragung auf Menschen oder Tiere aus. Daher sollten die in Anhang IX Kapitel D der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 festgelegten Anforderungen an Veterinärbescheinigungen für die Einfuhr solcher Produkte nicht gelten.
Die Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Oktober 2002 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr…
Die Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 enthält Hygiene- und Veterinärvorschriften für tierische Nebenprodukte und ihre Folgeprodukte, mit denen von diesen Produkten…
Die Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Oktober 2002 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr…
Die Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 enthält Regeln für tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte in Bezug auf die Gesundheit von Mensch und Tier, mit denen von…
Wegen des hohen Risikos für die menschliche Gesundheit sollten tierische Nebenprodukte, von denen ein Risiko transmissibler spongiformer Enzephalopathien (TSE)…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 werden Veterinär- und Hygienevorschriften für tierische Nebenprodukte und hieraus hergestellte Erzeugnisse festgelegt. In…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.