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Frankreich und Dänemark haben die Kommission formell unterrichtet, dass sich die Bezeichnung von in den genannten Verordnungen verzeichneten Laboratorien geändert hat. Nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon sollten zudem die in Anhang VII der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 als „Gemeinschaftsreferenzlaboratorien“ bezeichneten Laboratorien künftig als „EU-Referenzlaboratorien“ bezeichnet werden.
Die Benennung der einzelnen Referenzlaboratorien der Europäischen Union gemäß Anhang VII der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 bleibt so lange gültig, bis im jeweils…
Abweichend von den Absätzen 1 und 2 dieses Artikels sind die Laboratorien, die in Artikel 32 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 und in Artikel 21 Absatz…
Die Tschechische Republik, Irland, Ungarn und Finnland haben der Kommission mitgeteilt, dass sich der Name oder sonstige Einzelheiten ihrer nationalen…
Mit der Verordnung (EU) Nr. 208/2011 der Kommission vom 2. März 2011 zur Änderung von Anhang VII der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments…
Mit der Verordnung (EU) Nr. 87/2011 der Kommission vom 2. Februar 2011 zur Benennung des EU-Referenzlaboratoriums für Bienengesundheit, zur Festlegung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
In der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 sind die allgemeinen Funktionen und Aufgaben festgelegt, die die EU-Referenzlaboratorien für Lebensmittel und Futtermittel…