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Die Richtlinie 2002/72/EG der Kommission enthält besondere Bestimmungen für Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen; dazu gehören Anforderungen an die Materialzusammensetzung und Einschränkungen bzw. Spezifikationen für Stoffe, die darin verwendet werden dürfen.
Die Richtlinie 2002/72/EG der Kommission ist eine Einzelrichtlinie im Sinne der Rahmenverordnung (EG) Nr. 1935/2004 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften…
Die vorliegende Verordnung ist eine Einzelmaßnahme im Sinne von Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004. Mit dieser Verordnung sollten die…
Im Fall von mit Kunststoff beschichteten Zellglasfolien besteht die mit Lebensmitteln in Berührung kommende Schicht aus einem Material, das Materialien und…
Richtlinie 2002/72/EG wird wie folgt geändert: 1. Artikel 1 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 erhält folgende Fassung: „(2) Diese Richtlinie gilt für…
Die Richtlinie 2002/72/EG legt die Grundregeln für die Herstellung von Materialien und Gegenständen aus Kunststoff fest. Die Richtlinie wurde sechsmal in…
Die Richtlinie 2002/72/EG gilt für Materialien und Gegenstände, die ausschließlich aus Kunststoff bestehen, sowie für Deckeldichtungen aus Kunststoff. In der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.