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Wird bei der Warenuntersuchung ein Verstoß gegen die Vorschriften festgestellt, sollten die Mitgliedstaaten die Kommission unverzüglich über das Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel informieren.
Liegen einem Mitglied des Netzes Informationen über das Vorhandensein eines ernsten unmittelbaren oder mittelbaren Risikos für die menschliche Gesundheit vor,…
Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission so bald wie möglich die Ergebnisse ihrer Überprüfungen und die Überprüfungsersuchen sowie die Maßnahmen mit, die sie…
Die im Rahmen des Schnellwarnsystems übermittelten Informationen werden an die Behörde gerichtet, damit diese ihrem Auftrag, die gesundheitlichen und…
Wird bei der Laboranalyse gemäß Absatz 1 Buchstabe b festgestellt, dass die Anforderungen nicht erfüllt sind, informieren die zuständigen Behörden die…
Im Hinblick auf die Ziele dieser Verordnung und zur Förderung eines reibungslosen Funktionierens des Binnenmarktes, das das Vertrauen der Verbraucher in diesen…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.