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Viele Ventilatoren sind in andere Erzeugnisse eingebaut und werden nicht im Sinne von Artikel 5 der Richtlinie 2009/125/EG und der Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG gesondert in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen. Damit der größtmögliche Teil des Energieeinsparpotenzials kosteneffizient realisiert werden kann und die Durchführung des Rechtsakts erleichtert wird, sollten in andere Erzeugnisse eingebaute Ventilatoren mit einer Leistung zwischen 125 W und 500 kW ebenfalls den Bestimmungen dieser Verordnung unterliegen.
Durch Motoren mit einer elektrischen Eingangsleistung zwischen 125 W und 500 kW angetriebene Ventilatoren sind ein wichtiger Bestandteil verschiedener Geräte…
einen Ventilator im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 327/2011 der Kommission vom 30. März 2011 zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen…
Verbesserungen der Energieeffizienz von Ventilatoren, die durch Motoren mit einer elektrischen Eingangsleistung zwischen 125 W und 500 kW angetrieben werden,…
Den Herstellern sollte ein angemessener zeitlicher Rahmen für die Umgestaltung der Produkte und die Anpassung der Fertigungsanlagen gewährt werden. Der Zeitplan…
Die Energieeffizienz von Ventilatoren, die durch Motoren mit einer elektrischen Eingangsleistung zwischen 125 W und 500 kW angetrieben werden, sollte durch…
Die Verordnung (EU) Nr. 327/2011 der Kommission vom 30. März 2011 zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.