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Monepantel ist in Tabelle 1 des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 37/2010 als zulässiger Stoff für Schafe und Ziegen (Zielgewebe: Muskel, Fett, Leber und Nieren) aufgeführt; ausgenommen sind Tiere, deren Milch für den menschlichen Verzehr bestimmt ist. Die Gültigkeitsdauer der für Ziegen angegebenen vorläufigen Rückstandshöchstmengen („Höchstmengen“) für diesen Stoff endet am 1. Januar 2011.
Der Eintrag für Monepantel in Tabelle 1 im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 37/2010 erhält folgenden Wortlaut: Pharmakologisch wirksame(r) Stoff(e)…
Der Europäischen Arzneimittel-Agentur liegt ein Antrag auf Verlängerung der im Eintrag für Monepantel angegebenen Gültigkeitsdauer der vorläufigen Höchstmengen…
Der Ausschuss für Tierarzneimittel hat empfohlen, die Gültigkeitsdauer der vorläufigen Monepantel-Höchstmengen für Ziegen zu verlängern.
Methylprednisolon ist in Tabelle 1 des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 37/2010 als zulässiger Stoff für Rinder (Zielgewebe: Muskel, Fett, Leber und Nieren)…
Der Eintrag zu Methylprednisolon in Tabelle I im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 37/2010 erhält folgenden Wortlaut: Pharmakologisch wirksame(r) Stoff(e)…
Tabelle 1 im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 37/2010 sollte daher geändert werden, um den Wirkstoff Tildipirosin für Rinder, Ziegen und Schweine aufzunehmen. Die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.