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Der Stoff Acrylamid wird als krebserzeugend der Kategorie 1B und erbgutverändernd der Kategorie 1B eingestuft. Seine Risiken wurden gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates vom 23. März 1993 zur Bewertung und Kontrolle der Umweltrisiken chemischer Altstoffe bewertet.
In der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ist festgelegt, dass Stoffe, die die Kriterien für eine Einstufung als krebserzeugend (Kategorie 1A oder 1B),…
In der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ist festgelegt, dass Stoffe, die die Kriterien für eine Einstufung als krebserzeugend (Kategorien 1 oder 2),…
Bleichromat erfüllt die Kriterien der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 für eine Einstufung als krebserzeugend (Kategorie 1B) und fortpflanzungsgefährdend…
In der im Rahmen der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 angenommenen Empfehlung 2004/394/EG der Kommission vom 29. April 2004 über die Ergebnisse der Risikobewertung…
Bleichromatmolybdatsulfatrot (C.I. Pigment Red 104) erfüllt die Kriterien der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 für eine Einstufung als krebserzeugend (Kategorie…
Cadmium und Cadmiumoxid sind als krebserzeugend der Kategorie 1B und als akut und chronisch gewässergefährdend der Kategorie 1 eingestuft.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.