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Die Entscheidung 2009/339/EG der Kommission vom 16. April 2009 zur Änderung der Entscheidung 2007/589/EG zwecks Einbeziehung von Leitlinien für die Überwachung und Berichterstattung betreffend Emissionen und Tonnenkilometerdaten aus Luftverkehrstätigkeiten wurde mit Beschluss Nr. 148/2009 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 4. Dezember 2009 über die Änderung von Anhang XX (Umwelt) des EWR-Abkommens in das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum integriert. Damit sollte sichergestellt werden, dass Luftfahrzeugbetreiber rechtzeitig mit der Überwachung von Luftverkehrstätigkeiten, die innerhalb von EWR-/EFTA-Ländern, zwischen EWR-/EFTA-Ländern oder zwischen EWR-/EFTA-Ländern und Drittländern außerhalb des EWR durchgeführt werden, beginnen.
Anhang XIII des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (im Folgenden „EWR-Abkommen“) wurde durch den Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr.…
Der Beschluss 2011/540/EU der Kommission vom 18. August 2011 zur Änderung der Entscheidung 2007/589/EG zwecks Einbeziehung von Leitlinien für die Überwachung…
Die Verordnung (EG) Nr. 1070/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 549/2004, (EG) Nr.…
Die Richtlinie 2008/101/EG wurde mit Beschluss Nr. 6/2011 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 1. April 2011 über die Änderung von Anhang XX (Umwelt) des…
Anhang XIII des EWR-Abkommens wurde durch den Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 90/2011 vom 19. Juli 2011 geändert, mit dem die Verordnung (EG) Nr.…
Die Richtlinie 2008/101/EG wurde mit Beschluss Nr. 6/2011 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 1. April 2011 über die Änderung von Anhang XX (Umwelt) des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.