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Der Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 290 AEUV zu erlassen, um die Kriterien weiter zu präzisieren oder zu ändern, die bei der Bewertung der Gleichwertigkeit des Regelungs- und Kontrollrahmens eines Drittlandes zugrunde gelegt werden, um den Entwicklungen auf den Finanzmärkten Rechnung zu tragen, eine Gebührenverordnung sowie detaillierte Vorschriften über Geldbußen und Zwangsgelder anzunehmen und die Anhänge der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 zu ändern. Es ist von besonderer Wichtigkeit, dass die Kommission im Zuge ihrer Vorbereitungsarbeit angemessene Konsultationen, auch auf der Ebene von Sachverständigen, durchführt.
Der Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV delegierte Rechtsakte zur Änderung der Anhänge dieser Verordnung zu erlassen, damit…
Der Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV bestimmte delegierte Rechtsakte zu erlassen, damit die Ziele dieser Verordnung…
Der Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) Rechtsakte hinsichtlich…
Zur Ergänzung oder Änderung einiger nicht wesentlicher Elemente dieser Verordnung sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV…
Der Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV delegierte Rechtsakte bezüglich bestimmter Anpassungen der Anhänge zu erlassen. Es…
Der Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV delegierte Rechtsakte zu erlassen, um die Bestimmungen des Artikels 9 Absatz 4…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.