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Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (nachstehend „die Behörde“) prüfte den Antrag und den Bewertungsbericht insbesondere unter Berücksichtigung der Risiken für den Verbraucher sowie gegebenenfalls für Tiere und gab eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Rückstandshöchstgehalten ab . Diese Stellungnahme wurde der Kommission und den Mitgliedstaaten übermittelt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (nachstehend „die Behörde“) prüfte die Anträge und die Bewertungsberichte insbesondere unter Berücksichtigung…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (nachstehend „die Behörde“) prüfte die Anträge und die Bewertungsberichte insbesondere unter Berücksichtigung…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (nachstehend „die Behörde“) prüfte die Anträge und Bewertungsberichte, insbesondere im Hinblick auf die…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (nachstehend „die Behörde“) prüfte die Anträge und Bewertungsberichte, insbesondere im Hinblick auf die…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (nachstehend „die Behörde“) prüfte die Anträge und Bewertungsberichte, insbesondere im Hinblick auf die…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (nachstehend „die Behörde“) prüfte die Anträge und die Bewertungsberichte insbesondere unter Berücksichtigung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.