Erwägungsgrund 7 32010R0893VERORDNUNG (EU) Nr. 893/2010 DER KOMMISSION vom 8. Oktober 2010 zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Rückstandshöchstgehalte für Acequinocyl, Bentazon, Carbendazim, Cyfluthrin, Fenamidon, Fenazaquin, Flonicamid, Flutriafol, Imidacloprid, Ioxynil, Metconazol, Prothioconazol, Tebufenozid und Thiophanat-methyl in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Ausgehend von den mit Gründen versehenen Stellungnahmen der Behörde und unter Berücksichtigung der relevanten Faktoren erfüllen die entsprechenden Änderungen…
Erwägungsgrund 8 32010R0750VERORDNUNG (EU) Nr. 750/2010 DER KOMMISSION vom 7. Juli 2010 zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Rückstandshöchstgehalte für bestimmte Pestizide in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Ausgehend von den mit Gründen versehenen Stellungnahmen der Behörde und unter Berücksichtigung der relevanten Faktoren erfüllen die entsprechenden Änderungen…
Erwägungsgrund 6 32011R0559VERORDNUNG (EU) Nr. 559/2011 DER KOMMISSION vom 7. Juni 2011 zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Rückstandshöchstgehalte für Captan, Carbendazim, Cyromazin, Ethephon, Fenamiphos, Thiophanat-methyl, Triasulfuron und Triticonazol in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Ausgehend von den mit Gründen versehenen Stellungnahmen der Behörde und unter Berücksichtigung der relevanten Faktoren erfüllen die entsprechenden Änderungen…
Erwägungsgrund 9 32011R0524Ausgehend von den mit Gründen versehenen Stellungnahmen der Behörde und unter Berücksichtigung der relevanten Faktoren erfüllen die entsprechenden Änderungen…
Erwägungsgrund 11 32010R0459VERORDNUNG (EU) Nr. 459/2010 DER KOMMISSION vom 27. Mai 2010 zur Änderung der Anhänge II, III und IV der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Rückstandshöchstgehalte für bestimmte Pestizide in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Ausgehend von den mit Gründen versehenen Stellungnahmen der Behörde und unter Berücksichtigung der relevanten Faktoren erfüllen die entsprechenden Änderungen…
Erwägungsgrund 8 32011R0508VERORDNUNG (EU) Nr. 508/2011 DER KOMMISSION vom 24. Mai 2011 zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Rückstandshöchstgehalte für Abamectin, Acetamiprid, Cyprodinil, Difenoconazol, Dimethomorph, Fenhexamid, Proquinazid, Prothioconazol, Pyraclostrobin, Spirotetramat, Thiacloprid, Thiamethoxam und Trifloxystrobin in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Ausgehend von den Stellungnahmen der Behörde und unter Berücksichtigung der relevanten Faktoren erfüllen die entsprechenden Änderungen der…