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Gemäß Artikel 11a Absatz 9 der Richtlinie 2003/87/EG sollten die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen ab 1. Januar 2013 gelten, was der Vorgabe dieses Artikels „frühestens sechs Monate und spätestens drei Jahre nach Erlass der Maßnahmen“ entspricht. Die Verwendung von Industriegasgutschriften für die Zielerfüllung im Jahr 2012 bleibt von diesen Maßnahmen unberührt.
Soweit durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen vom 8. April 2013 (BGBl. I S. 734) neue Anforderungen festgelegt worden sind, sind…
Die Mitgliedstaaten erlassen die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, um dieser Richtlinie bis 31. Dezember 2012 nachzukommen. Die…
Um einen reibungslosen Übergang von den Maßnahmen nach der Verordnung (EG) Nr. 1407/2002 zu den in dem vorliegenden Beschluss vorgesehenen Maßnahmen zu…
Um die Kontinuität der Maßnahmen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 704/2002 zu gewährleisten, müssen die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen ab dem 1.…
Um zu gewährleisten, dass die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen ab 1. Januar 2011 gelten, sollte sie am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft…
Im Interesse der ordnungsgemäßen Abwicklung des Handelszeitraums von 2008 bis 2012 und unbeschadet der Möglichkeit, dass die Kommission die für das…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.