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In Übereinstimmung mit Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 595/2009 sollten Grenzwerte für den weltweit harmonisierten instationären Fahrzyklus (WHTC) und den weltweit harmonisierten stationären Fahrzyklus (WHSC), wie in Anhang 4B der UN/ECE-Regelung Nr. 49 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) — Einheitliche Bestimmungen hinsichtlich der Maßnahmen, die gegen die Emission von gasförmigen und partikelförmigen Schadstoffen zu treffen sind, die aus Selbstzündungsmotoren für Kraftfahrzeuge entstehen, sowie gegen die Emission gasförmiger Schadstoffe aus mit Erdgas oder Flüssiggas betriebenen Fremdzündungsmotoren für Kraftfahrzeuge angegeben, eingeführt werden.
„Worldwide harmonised Motorcycle Testing Cycle“ oder „WMTC“ den weltweit harmonisierten Emissions-Laborprüfzyklus WMTC gemäß der globalen technischen Regelung…
in den Anwendungsbereich der Richtlinie 88/77/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Maßnahmen gegen die Emission…
1. Geltungsbereich Dieser Anhang gilt für die unter diese Verordnung fallenden Zweistoffmotoren und -fahrzeuge und beschreibt die zusätzlichen Anforderungen und…
Zur Klarstellung des Geltungsbereichs der Rechtsvorschriften über die Fahrzeugemissionen sollte die Richtlinie 2005/55/EG des Europäischen Parlaments und des…
Die Richtlinie 97/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1997 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über…
Zur Erreichung der EU-Luftqualitätsziele sollte die Kommission harmonisierte Bestimmungen einführen, um zu gewährleisten, dass die Off-Cycle-Emissionen von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.