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Nachdem MILTE ITALIA S.p.a. gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 einen Antrag gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu einer gesundheitsbezogenen Angabe hinsichtlich der Wirkung von Silymarin BIO-C® auf die vermehrte Produktion von Muttermilch abzugeben (Frage Nr. EFSA-Q-2009-00957) . Die vom Antragsteller vorgeschlagene Angabe hatte u. a. folgenden Wortlaut: „Suggested for improving the physiological production of breast milk during breast feeding“ („Angeraten zur Verbesserung der physiologischen Produktion von Muttermilch beim Stillen“).
ABGELEHNTE GESUNDHEITSBEZOGENE ANGABEN Antrag — Einschlägige Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 Nährstoff, Substanz, Lebensmittel oder…
Nach dem Antrag von National Dairy Council gemäß Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme…
Nachdem Synbiotec S.r.l. gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 einen Antrag gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme…
Nach einem Antrag von ELVIR S.A.S. gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006, übermittelt am 5. Juni 2008, wurde die Behörde ersucht, eine…
Nach einem Antrag von Institute of Biotechnology, Sera and Vaccines Biomed SA gemäß Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 wurde die…
Nach einem Antrag von Plada Industriale S.R.L. gemäß Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 wurde die Behörde ersucht, eine…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.