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Folglich wurde die Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 durch die Verordnung (EU) Nr. 835/2011 der Kommission dahin gehend geändert, dass Höchstgehalte für die Gesamtheit von vier polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (Benzo(a)pyren, Benz(a)anthracen, Benzo(b)fluoranthen und Chrysen) festgelegt wurden.
In der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 der Kommission vom 19. Dezember 2006 zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln sind u.…
Die Verordnung (EG) Nr. 333/2007 der Kommission enthält nur Leistungskriterien für die Analyse auf Benzo(a)pyren. Es müssen daher Leistungskriterien für die…
Benzo[a]pyren, Benzo[e]pyren, Benzo[a]anthracen, Chrysen, Benzo[b]fluoranthen, Benzo[j]fluoranthen, Benzo[k]fluoranthen und Dibenzo[a,h]anthracen, nachfolgend…
Die Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 der Kommission vom 19. Dezember 2006 zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln legt für…
(14) Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) sind für die Berichterstattung über Freisetzungen in die Luft als Benzo(a)pyren (50-32-8),…
Um den Beitrag von Benzo(a)pyren-Immissionen beurteilen zu können, überwacht jeder Mitgliedstaat an einer begrenzten Anzahl von Messstationen andere relevante…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.