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Das Verzeichnis der EU-Referenzlaboratorien in der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 muss stets auf dem neuesten Stand gehalten werden. Die Auslassung in der Verordnung (EU) Nr. 208/2011 ist daher zu berichtigen.
Die Verzeichnisse der EU-Referenzlaboratorien in den Verordnungen (EG) Nr. 882/2004, (EG) Nr. 180/2008 und (EG) Nr. 737/2008 müssen stets auf dem neuesten Stand…
Mit der Verordnung (EU) Nr. 208/2011 der Kommission vom 2. März 2011 zur Änderung von Anhang VII der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments…
Die Verordnung (EG) Nr. 882/2004 ist daher entsprechend zu ändern.
Die Verordnung (EG) Nr. 882/2004 legt die allgemeinen Aufgaben, Pflichten und Anforderungen fest, die die EU-Referenzlaboratorien für Lebensmittel und…
Die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 ist daher entsprechend zu ändern.
Die Verordnung (EU) Nr. 1129/2011 sollte daher entsprechend berichtigt werden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.