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1. THEMEN UND DAZUGEHÖRIGE VARIABLEN a) Für das Bezugsjahr 2012 sind Daten für die aus der Aufstellung in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 ausgewählten Themen bereitzustellen: — IKT-Systeme und ihre Nutzung in Unternehmen, — IKT-Kompetenz in der Unternehmenseinheit und Notwendigkeit von IKT-Kenntnissen, — Nutzung von Internet und anderen elektronischen Netzen durch Unternehmen, — Nutzung von IKT durch Unternehmen für den Austausch von Informationen und Dienstleistungen mit staatlichen Stellen und öffentlichen Einrichtungen (E-Government), — Zugang zu und Nutzung von Technologien, die jederzeit und überall die Verbindung mit dem Internet oder anderen Netzen ermöglichen (allgegenwärtige Konnektivität), — Vorgänge im Bereich elektronischer Geschäftsverkehr (E-Business) und organisatorische Aspekte, — E-Commerce, — IKT-Ausgaben und -Investitionen. b) Folgende Unternehmensvariablen sind zu erheben: IKT-Systeme und ihre Nutzung in Unternehmen Für alle Unternehmen zu erhebende Variablen: — Nutzung von Computern. Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Computer nutzen: — (fakultativ) Beschäftigte oder Prozentsatz der Gesamtzahl der Beschäftigen, die mindestens einmal pro Woche einen Computer benutzen, — (fakultativ) Nutzung von IT-Anwendungen, um Beschäftigten den Fernzugriff auf das E-Mail-System, die Dokumente oder Anwendungen des Unternehmens zu ermöglichen. IKT-Kompetenz in der Unternehmenseinheit und Notwendigkeit von IKT-Kenntnissen Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Computer nutzen: — Beschäftigung von IKT/IT-Fachleuten, — Einstellung oder versuchte Einstellung im vorausgegangenen Jahr von Personal für Arbeitsplätze, für die IKT/IT-Fachkenntnisse notwendig sind, — Durchführung von Schulungen zur Schaffung oder Verbesserung von IKT-bezogenen Kompetenzen für IKT/IT-Fachleute im vorausgegangenen Jahr, — Durchführung von Schulungen zur Schaffung oder Verbesserung von IKT-bezogenen Kompetenzen für andere Beschäftigte im vorausgegangenen Jahr. Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Computer nutzen und im vorausgegangen Jahr Personal für Arbeitsplätze eingestellt haben oder versucht haben einzustellen, für die IKT/IT-Fachkenntnisse notwendig sind: — Existenz von schwer zu besetzenden offenen Stellen, für die IKT/IT-Fachkenntnisse notwendig sind, im vorausgegangenen Jahr. Nutzung des Internets und anderer elektronischer Netze durch Unternehmen Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Computer nutzen: — Zugang zum Internet. Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Zugang zum Internet haben: — Internetanschluss: DSL, — Internetanschluss: anderer ortsfester Breitbandinternetanschluss, — Internetanschluss: Wählanschluss über normale Telefonverbindung oder ISDN-Anschluss, — Internetanschluss: mobiler Breitbandanschluss, — (fakultativ) Internetanschluss: mobiler Breitbandanschluss über tragbaren Computer mit einem (mindestens) 3G-Modem, — (fakultativ) Internetanschluss: mobiler Breitbandanschluss über ein Mobiltelefongerät mit (mindestens) 3G-Technologie, — Internetanschluss: sonstige mobile Verbindung, — Internetanschluss: Maximale vertraglich vereinbarte Downloadgeschwindigkeit der schnellsten Internetverbindung, in MBit/s; ([0;<2], [2;<10], [10;<30], [30;<100], [>=100]), — Beschäftigte oder Prozentsatz der Gesamtzahl der Beschäftigen, die mindestens einmal pro Woche einen Computer mit Internetanschluss benutzen, — Nutzung einer eigenen Website oder Homepage. Zu erhebende Variablen für Unternehmen mit eigener Website oder Homepage: — Bereitstellung folgender Funktionen: Online-Bestellung, -Reservierung oder -Buchung, — (fakultativ) Bereitstellung folgender Funktionen: Erklärung über den Schutz personenbezogener Daten, Datenschutzsiegel oder Sicherheitszertifizierung der Website, — (fakultativ) Bereitstellung folgender Funktionen: Warenkataloge oder Preislisten, — (fakultativ) Bereitstellung folgender Funktionen: Online-Auftragsverfolgung, — (fakultativ) Bereitstellung folgender Funktionen: Möglichkeit für Besucher, Produkte zu gestalten oder an ihre Bedürfnisse anzupassen, — (fakultativ) Bereitstellung folgender Funktionen: personalisierte Inhalte für regelmäßige/häufigere Nutzer, — (fakultativ) Bereitstellung folgender Funktionen: Veröffentlichung von Stellenangeboten oder Einreichung von Online-Bewerbungen. Nutzung von IKT durch Unternehmen für den Austausch von Informationen und Dienstleistungen mit staatlichen Stellen und öffentlichen Einrichtungen (E-Government) Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Zugang zum Internet haben: — Nutzung des Internets im vorausgegangenen Kalenderjahr zur Beschaffung von Informationen von Websites oder Internetseiten von Behörden, — Nutzung des Internets im vorausgegangenen Kalenderjahr zur Beschaffung von Formularen von Websites oder Internetseiten von Behörden, — Nutzung des Internets im vorausgegangenen Kalenderjahr zur elektronischen Rücksendung ausgefüllter Formulare an Behörden, — Nutzung des Internets im vorausgegangenen Kalenderjahr für die vollständig elektronische, d. h. papierfreie Mehrwertsteuererklärung, — Nutzung des Internets im vorausgegangenen Kalenderjahr für die vollständig elektronische, d. h. papierfreie Übermittlung der Sozialabgaben, — Nutzung des Internets im vorausgegangenen Kalenderjahr für das Abrufen von Ausschreibungsunterlagen und Lastenheften im Rahmen eines öffentlichen elektronischen Auftragsvergabesystems, — Nutzung des Internets im vorausgegangenen Kalenderjahr für das Anbieten von Waren oder Dienstleistungen im Rahmen von nationalen öffentlichen elektronischen Auftragsvergabesystemen (eTendering), — Nutzung des Internets im vorausgegangenem Kalenderjahr für das Anbieten von Waren oder Dienstleistungen im Rahmen von öffentlichen elektronischen Auftragsvergabesystemen (eTendering) in einem anderen EU-Mitgliedstaat. Zugang zu und Nutzung von Technologien, die jederzeit und überall die Verbindung mit dem Internet oder anderen Netzen ermöglichen (allgegenwärtige Konnektivität) Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Zugang zum Internet haben: — Bereitstellung tragbarer Geräte für die Beschäftigten, die einen mobilen Internetanschluss zur geschäftlichen Nutzung ermöglichen, — Einschränkungen oder Hindernisse des Einsatzes eines mobilen Internetanschlusses zur geschäftlichen Nutzung durch ein tragbares Gerät aufgrund von Konnektivitätsproblemen im Hinblick auf das Mobilfunknetz für den Zugang zum Internet, — Einschränkungen oder Hindernisse des Einsatzes eines mobilen Internetanschlusses zur geschäftlichen Nutzung durch ein tragbares Gerät aufgrund hoher Kosten für Internetabonnement oder -nutzung, — Einschränkungen oder Hindernisse des Einsatzes eines mobilen Internetanschlusses zur geschäftlichen Nutzung durch ein tragbares Gerät aufgrund von Risiken im Zusammenhang mit der Sicherheit (Offenlegung, Vernichtung oder Korruption von Daten), — Einschränkungen oder Hindernisse des Einsatzes eines mobilen Internetanschlusses zur geschäftlichen Nutzung durch ein tragbares Gerät aufgrund von technischen Hindernissen oder hohen Kosten bei der Integration eines mobilen Internetanschlusses in die Softwareanwendungen des Unternehmens, — Einschränkungen oder Hindernisse des Einsatzes eines mobilen Internetanschlusses zur geschäftlichen Nutzung durch ein tragbares Gerät aufgrund anderer Hemmnisse, — Einschränkungen oder Hindernisse des Einsatzes eines mobilen Internetanschlusses zur geschäftlichen Nutzung durch ein tragbares Gerät aufgrund der begrenzten oder nicht vorliegenden Notwendigkeit eines mobilen Internetanschlusses zur geschäftlichen Nutzung. Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die ihren Beschäftigten tragbare Geräte bereitstellen, die einen mobilen Internetanschluss zur geschäftlichen Nutzung ermöglichen: — Bereitstellung tragbarer Computer, die einen mobilen Internetanschluss zur geschäftlichen Nutzung ermöglichten, — Bereitstellung anderer tragbarer Geräte wie Smartphone, Persönlichen Digitalen Assistenten (PDA), die einen mobilen Internetanschluss zur geschäftlichen Nutzung ermöglichten, — Beschäftigte oder Prozentsatz der Gesamtzahl der Beschäftigen, die ein tragbares Gerät erhielten, das einen mobilen Internetanschluss zur geschäftlichen Nutzung ermöglichte, — Verwendung tragbarer Geräte, die einen mobilen Internetanschluss zur geschäftlichen Nutzung ermöglichten, um auf öffentlich zugängliche Informationen im Internet zuzugreifen, — Verwendung tragbarer Geräte, die einen mobilen Internetanschluss zur geschäftlichen Nutzung ermöglichten, um auf das E-Mail-System des Unternehmens zuzugreifen, — Verwendung tragbarer Geräte, die einen mobilen Internetanschluss zur geschäftlichen Nutzung ermöglichten, um auf die Geschäftsunterlagen des Unternehmens zuzugreifen und diese zu ändern, — Verwendung tragbarer Geräte, die einen mobilen Internetanschluss zur geschäftlichen Nutzung ermöglichten, um bestimmte Unternehmenssoftwareanwendungen zu nutzen. Vorgänge im Bereich elektronischer Geschäftsverkehr und organisatorische Aspekte Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Computer nutzen: — Nutzung des elektronischen Datenaustauschs (EDI — electronic data interchange), der definiert ist als der Austausch von Mitteilungen über ein beliebiges Computernetz in einem vereinbarten Format, das die automatische Verarbeitung ermöglicht, ohne dass die einzelne Mitteilung manuell eingegeben werden muss. Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die EDI nutzen: — Nutzung des EDI für die Versendung von Zahlungsanweisungen an Finanzinstitute, — Nutzung des EDI für die Versendung oder den Empfang von Produktinformationen, — Nutzung des EDI für die Versendung oder den Empfang von Frachtpapieren, — Nutzung des EDI für die Versendung von Daten an Behörden/Empfang von Behördendaten. Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Computer nutzen und nicht unter Abschnitt K der NACE Rev. 2 fallen: — elektronischer Austausch von Informationen für die Lieferkettenverwaltung, definiert als der Austausch aller Arten von Informationen über Websites oder andere Mittel des elektronischen Datentransfers, mit Lieferanten und/oder Kunden zur Koordinierung der Verfügbarkeit und Lieferung von Waren oder Dienstleistungen an den Endverbraucher, ohne dass die Informationen manuell eingegeben werden müssen. Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die nicht unter Abschnitt K der NACE Rev. 2 fallen und elektronisch Informationen für die Lieferkettenverwaltung austauschen: — elektronischer Austausch von Informationen für die Lieferkettenverwaltung mit Lieferanten, — elektronischer Austausch von Informationen für die Lieferkettenverwaltung mit Kunden, — (fakultativ) elektronischer Austausch von Informationen für die Lieferkettenverwaltung mit Lieferanten oder Kunden über Websites (Website des Unternehmens, Website von Geschäftspartnern oder Webportale), — (fakultativ) elektronischer Austausch von Informationen für die Lieferkettenverwaltung mit Lieferanten oder Kunden über elektronischen Datenaustausch, der automatische Verarbeitungsmethoden ermöglicht. Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die automatisch elektronisch Informationen zwischen verschiedenen Funktionseinheiten des Unternehmens weitergeben, die automatisch verarbeitet werden können, definiert entweder als Nutzung einer einzigen Softwareanwendung zur Unterstützung der verschiedenen Funktionen des Unternehmens oder als Datenverknüpfung zwischen verschiedenen Softwareanwendungen oder als Nutzung einer gemeinsamen Datenbank oder eines gemeinsamen Data Warehouse: — automatische elektronische Weitergabe von Informationen über (elektronisch oder nicht elektronisch) eingegangene Bestellungen an die Bestandsverwaltung, — automatische elektronische Weitergabe von Informationen über (elektronisch oder nicht elektronisch) eingegangene Bestellungen an die Buchhaltung, — automatische elektronische Weitergabe von Informationen über (elektronisch oder nicht elektronisch) eingegangene Bestellungen an das Produktions- oder Dienstleistungsmanagement, — automatische elektronische Weitergabe von Informationen über (elektronisch oder nicht elektronisch) eingegangene Bestellungen an das Vertriebsmanagement, — automatische elektronische Weitergabe von Informationen über (elektronisch oder nicht elektronisch) aufgegebene Bestellungen an die Bestandsverwaltung, — automatische elektronische Weitergabe von Informationen über (elektronisch oder nicht elektronisch) aufgegebene Bestellungen an die Buchhaltung, — Nutzung von Warenwirtschaftssoftware (ERP) zur Weitergabe von Informationen zwischen verschiedenen Funktionsbereichen, — Nutzung von Anwendungsprogrammen zur Kundenpflege (Customer Relationship Management — CRM) zwecks Erfassung, Speicherung und Weitergabe von Kundeninformationen an andere betriebliche Funktionsbereiche, — Nutzung von Anwendungsprogrammen zur Kundenpflege (Customer Relationship Management — CRM) zur Auswertung der Kundendaten für Marketingzwecke. E-Commerce Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Computer nutzen und nicht unter Abschnitt K der NACE Rev. 2 fallen: — Entgegennahme von Bestellungen für Waren oder Dienstleistungen über Websites im vorausgegangenen Kalenderjahr, — Entgegennahme von Bestellungen für Waren oder Dienstleistungen über EDI-Systeme im vorausgegangenen Kalenderjahr, — Aufgabe von Bestellungen für Waren oder Dienstleistungen über Websites oder EDI-Systeme im vorausgegangenen Kalenderjahr. Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Bestellungen über Websites entgegengenommen haben: — Wert oder Prozentanteil des Gesamtumsatzes der Verkäufe im elektronischen Handel im vorausgegangenen Kalenderjahr, der auf Bestellungen über Websites zurückgeht, — (fakultativ) Prozentanteil der Verkäufe im elektronischen Handel an Privatkunden (B2C) im vorausgegangenen Kalenderjahr, der auf Bestellungen über Websites zurückgeht, — (fakultativ) Prozentanteil der Verkäufe im elektronischen Handel an andere Unternehmen (B2B) und der Verkäufe im elektronischen Handel an Behörden (B2G) im vorausgegangenen Kalenderjahr, der auf Bestellungen über Websites zurückgeht. Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Bestellungen für Waren oder Dienstleistungen über EDI-Systeme entgegengenommen haben: — Wert oder Prozentanteil des Gesamtumsatzes der Verkäufe im elektronischen Handel im vorausgegangenen Kalenderjahr, der auf Bestellungen über EDI-Systeme zurückgeht. Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Bestellungen über Websites oder EDI-Systeme entgegengenommen haben: — (fakultativ) Aufgabe von Bestellungen für Waren oder Dienstleistungen über Websites im vorausgegangenen Kalenderjahr, — (fakultativ) Aufgabe von Bestellungen für Waren oder Dienstleistungen über EDI-Systeme im vorausgegangenen Kalenderjahr, — (fakultativ) Käufe im elektronischen Handel, die auf elektronisch aufgegebene Bestellungen zurückgehen, im vorausgegangenen Kalenderjahr entweder in Prozentklassen ([0;< 1], [1;< 5], [5;< 10], [10;< 25], [25;< 50], [50;< 75], [75; 100]) oder Wert der Käufe im elektronischen Handel, die auf elektronisch aufgegebene Bestellungen zurückgeht, oder Prozentanteil der Käufe im elektronischen Handel, die auf elektronisch aufgegebene Bestellungen zurückgehen, an den Gesamtkäufen. IKT-Ausgaben und -Investitionen Für alle Unternehmen zu erhebende Variablen: — (fakultativ) Käufe von IT-Gütern (Computer und Peripheriegeräte) und Kommunikationsgütern (Geräte), — (fakultativ) Anteil der in der Bilanz erfassten Käufe von IT-Gütern (Computer und Peripheriegeräte) und Kommunikationsgütern (Geräte) (Investition), — (fakultativ) Käufe von sonstigen IKT-Gütern (elektronische Geräte, verschiedene IKT-Komponenten und -Güter, Dienstleistungen bei der Herstellung von IKT-Geräten), — (fakultativ) Anteil der in der Bilanz erfassten Käufe von sonstigen IKT-Gütern (elektronische Geräte, verschiedene IKT-Komponenten und -Güter, Dienstleistungen bei der Herstellung von IKT-Geräten) (Investition), — (fakultativ) Käufe von Software-Paketen und kundenspezifischer Software (Unternehmens- und Produktivitätssoftware und Lizenzdienstleistungen), — (fakultativ) Anteil der in der Bilanz erfassten Käufe von Software-Paketen und kundenspezifischer Software (Unternehmens- und Produktivitätssoftware und Lizenzdienstleistungen) (Investition), — (fakultativ) Gesamtkosten für die Herstellung selbsterstellter Software, — (fakultativ) Käufe von Beratungs- und sonstigen Dienstleistungen im Bereich Informationstechnologie, Dienstleistungen der Telekommunikation und sonstigen IKT-Dienstleistungen, — (fakultativ) Anteile der in der Bilanz erfassten Käufe von Beratungs- und sonstigen Dienstleistungen im Bereich Informationstechnologie, Dienstleistungen der Telekommunikation und sonstigen IKT-Dienstleistungen (Investition), — (fakultativ) Käufe von Mietleasing oder Mietdienstleistungen für IKT-Geräte. c) Folgende Variablen zum Unternehmenshintergrund sind aus alternativen Quellen zu erheben oder zu gewinnen: Für alle Unternehmen zu erhebende Variablen: — wirtschaftliche Haupttätigkeit des Unternehmens im vorausgegangenen Kalenderjahr, — durchschnittliche Beschäftigtenzahl im vorausgegangenen Kalenderjahr. · Variablen zum Thema IKT-Ausgaben und -Investitionen, die für alle Unternehmen aus alternativen Quellen zu erheben oder zu gewinnen sind: — (fakultativ) Waren- und Dienstleistungskäufe insgesamt im vorausgegangenen Kalenderjahr (Wertangabe, ohne Umsatzsteuer), — (fakultativ) Gesamtumsatz im vorausgegangenen Kalenderjahr (Wertangabe, ohne Umsatzsteuer), — (fakultativ) Gesamtinvestitionswert im vorausgegangenen Kalenderjahr (Wertangabe, ohne Umsatzsteuer), — (fakultativ) Zeitaufwand für die Beantwortung des Fragebogens (in Minuten). · Zu erhebende Variablen für alle Unternehmen, die nicht unter Abschnitt K der NACE Rev. 2 fallen: — Gesamtumsatz im vorausgegangenen Kalenderjahr (Wertangabe, ohne Umsatzsteuer), — (fakultativ) Waren- und Dienstleistungskäufe insgesamt im vorausgegangenen Kalenderjahr (Wertangabe, ohne Umsatzsteuer). · 2. ERFASSUNGSBEREICH Die Variablen nach Abschnitt 1 Buchstabe b und c dieses Anhangs sind für Unternehmen der folgenden Wirtschaftszweige, Größenklassen und geografischen Erfassungsbereiche zu erheben. a) Wirtschaftszweig: Unternehmen, die unter folgende Kategorien der NACE Rev. 2 fallen: NACE-Kategorie Beschreibung Abschnitt C Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren Abschnitt D, E Energieversorgung; Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen Abschnitt F Baugewerbe/Bau Abschnitt G Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen Abschnitt H Verkehr und Lagerei Abschnitt I Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie Abschnitt J Information und Kommunikation Abschnitt L Grundstück- und Wohnungswesen Abteilung 69-74 Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen Abschnitt N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen Gruppe 95.1 Reparatur von Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten (fakultativ) Klassen 64.19, 64.92, 66.12 und 66.19 Gruppen 65.1 und 65.2 Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen · b) Unternehmensgröße: Unternehmen mit 10 oder mehr Beschäftigten; die Einbeziehung von Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten ist fakultativ. c) Geografischer Erfassungsbereich: Unternehmen im Staatsgebiet eines Mitgliedstaats. 3. BEZUGSZEITRÄUME Der Bezugszeitraum für die Variablen, die sich auf das vorausgegangene Kalenderjahr beziehen, ist 2011. Für die übrigen Angaben ist der Bezugszeitraum der Monat Januar 2012. 4. AUFSCHLÜSSELUNG Für die in Abschnitt 1 Buchstabe b dieses Anhangs genannten Themen und die dazugehörigen Variablen sind folgende Hintergrundvariablen zu erheben: a) Aufschlüsselung nach Wirtschaftszweigen: gemäß folgenden NACE-Rev. 2-Aggregaten: Aggregation gemäß NACE Rev. 2 für eventuelle Berechnung nationaler Aggregate 10-18 19-23 24-25 26-33 35-39 41-43 45-47 49-53 55 58-63 (fakultativ) 64.19 + 64.92 + 65.1 + 65.2 + 66.12 + 66.19 68 69-74 77-82 26.1-26.4, 26.8, 46.5, 58.2, 61, 62, 63.1, 95.1 Aggregation gemäß NACE Rev. 2 für eventuelle Berechnung europäischer Aggregate 10-12 13-15 16-18 26 27-28 29-30 31-33 45 46 47 55-56 58-60 61 62-63 (fakultativ) 64.19 + 64.92 (fakultativ) 65.1 + 65.2 (fakultativ) 66.12 + 66.19 77-78 + 80-82 79 95.1 · b) Aufschlüsselung nach Größenklassen: Die Daten sind nach der Beschäftigtenzahl in folgende Klassen aufzuschlüsseln: Größenklasse 10 oder mehr Beschäftigte 10 bis 49 Beschäftigte 50 bis 249 Beschäftigte 250 oder mehr Beschäftigte Für die Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten gilt, wenn sie erfasst werden, folgende Aufschlüsselung. (Fakultativ sind die Variablen für die Größenklassen „Weniger als 5 Beschäftigte“ und „5 bis 9 Beschäftigte“ bereitzustellen.) Größenklasse Weniger als 10 Beschäftigte Weniger als 5 Beschäftigte (fakultativ) 5 bis 9 Beschäftigte (fakultativ) · 5. PERIODIZITÄT Die Daten sind einmalig für das Jahr 2012 vorzulegen. 6. FRISTEN a) Die aggregierten Daten im Sinne von Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates — gegebenenfalls als vertraulich oder unzuverlässig gekennzeichnet — sind vor dem 5. Oktober 2012, bzw., im Falle der Daten zum Thema IKT-Ausgaben und –Investitionen, vor dem 30. Juni 2013, an Eurostat zu übermitteln. Bis zu diesem Stichtag sind die Datensätze fertigzustellen, zu validieren und anzunehmen. Das tabellarisierte computerlesbare Übermittlungsformat entspricht den von Eurostat gegebenen Anweisungen. b) Die Metadaten im Sinne von Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 sind vor dem 31. Mai 2012 an Eurostat zu übermittelt, und zwar nach dem von Eurostat vorgegebenen Schema. c) Der Bericht zur Qualität der übermittelten Daten im Sinne von Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 ist bis zum 5. November 2012, bzw. im Falle der Daten zum Thema IKT-Ausgaben und -Investitionen bis zum 31. Juli 2013 an Eurostat zu übermitteln, und zwar nach dem von Eurostat vorgegebenen Schema.
1. THEMEN UND DAZUGEHÖRIGE VARIABLEN a) Für das Bezugsjahr 2010 sind Daten für folgende, aus der Aufstellung in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 808/2004…
1. THEMEN UND DAZUGEHÖRIGE VARIABLEN a) Für das Bezugsjahr 2011 sind Daten für folgende, aus der Aufstellung in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 808/2004…
1. THEMEN UND DAZUGEHÖRIGE VARIABLEN a) Für das Bezugsjahr 2008 sind Daten für folgende, aus der Aufstellung in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 808/2004…
1. THEMEN UND DAZUGEHÖRIGE VARIABLEN a) Für das Bezugsjahr 2006 werden folgende Themen erfasst, die aus der Aufstellung in Anhang I der Verordnung (EG) Nr.…
1. THEMEN UND DAZUGEHÖRIGE VARIABLEN a) Für das Bezugsjahr 2007 werden folgende Themen erfasst, die aus der Aufstellung in Anhang I der Verordnung (EG) Nr.…
1. Themen und dazugehörige Variablen a) Für das Bezugsjahr 2009 sind Daten für folgende, aus der Aufstellung in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 808/2004…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.