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Die Verordnung (EG) Nr. 617/2008 wurde durch die Verordnung (EU) Nr. 557/2010 geändert. Auch der neue Titel von Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 617/2008 in der Fassung der Verordnung (EU) Nr. 557/2010 enthält einen Fehler in der litauischen Fassung, der berichtigt werden sollte. Die anderen Änderungen, die im Wege der Änderungsverordnung an der Verordnung (EG) Nr. 617/2008 vorgenommen wurden, enthalten keine Fehler. Diese Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 617/2008 brauchen folglich nicht berichtigt zu werden.
Die litauische Sprachfassung der Verordnung (EG) Nr. 617/2008 der Kommission enthält mehrere Fehler. Einer der Fehler befindet sich im mehrsprachigen Anhang II,…
Die Verordnung (EG) Nr. 617/2008 sollte daher entsprechend berichtigt werden.
Die Verordnung (EG) Nr. 617/2008 wird wie folgt geändert: 1. Artikel 2 Absatz 3 wird gestrichen. 2. Artikel 9 erhält folgende Fassung: „Artikel 9…
Die Verordnung (EG) Nr. 338/97 ist daher entsprechend zu ändern. Angesichts des Umfangs der Änderungen ist es angebracht, aus Gründen der Übersichtlichkeit den…
Die Verordnung (EG) Nr. 338/97 ist daher entsprechend zu ändern. Angesichts des Umfangs der Änderungen ist es angebracht, aus Gründen der Übersichtlichkeit den…
Anhang III Kapitel 1 Nummern 5 und 6 der Verordnung (EG) Nr. 767/2009 sollten an die Entscheidung 2004/217/EG angepasst werden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.