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Gemäß Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 234/2011 haben die Antragsteller die neuesten von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit („Behörde“) erstellten Anleitungsdokumente betreffend die für die Risikobewertung vorgeschriebenen Daten zu berücksichtigen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung verfügbar sind. Die Behörde hat am 23. Juli 2009 ein wissenschaftliches Gutachten mit Anleitungen zu den Datenanforderungen bei der Bewertung von Anträgen für Lebensmittelenzyme angenommen und am 8. Juli 2011 eine Erläuterung als Anleitung für die Vorlage eines Dossiers betreffend Lebensmittelenzyme veröffentlicht. Außerdem hat sie am 25. Mai 2011 ein wissenschaftliches Gutachten zur Aktualisierung des Leitfadens für die Risikobewertung genetisch veränderter Mikroorganismen und ihrer Erzeugnisse, die für die Verwendung in Lebens- und Futtermitteln bestimmt sind , angenommen.
Für ein bereits gemäß dieser Verordnung zugelassenes Lebensmittelenzym, das mit Produktionsmethoden oder Ausgangsstoffen hergestellt wird, die sich erheblich…
Unbeschadet des Artikels 29 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 beantragt die Kommission gegebenenfalls bei der Europäischen Behörde für…
Die Sicherheitsbewertung von Stoffen oder Stoffzusammensetzungen, welche die Bestandteile bilden, sollte von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit…
Mit den Durchführungsvorschriften sollte sichergestellt werden, dass die Antragsunterlagen so zusammengestellt werden, dass die erforderlichen…
In der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 werden die Grundsätze der Risikoanalyse im Zusammenhang mit Lebensmitteln festgelegt sowie die Strukturen und Verfahren für…
Gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 muss die Kommission die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit („Behörde“) um ein Gutachten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.