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Die Kriterien, anhand deren festgelegt wird, wann Bruchglas nicht mehr als Abfall anzusehen ist, sollten sicherstellen, dass Bruchglas aus einem Verwertungsverfahren die technischen Anforderungen der glasherstellenden Industrie erfüllt, den geltenden Rechtsvorschriften und Normen für Erzeugnisse genügt und insgesamt nicht zu schädlichen Umwelt- oder Gesundheitsfolgen führt. Den Berichten der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission zufolge erfüllen die vorgeschlagenen Kriterien für Abfall, der dem Verwertungsverfahren zugeführt wird, für die Behandlungsverfahren und -techniken sowie für das durch das Verwertungsverfahren gewonnene Bruchglas diese Vorgaben, da sie bewirken dürften, dass Bruchglas erzeugt wird, das keine gefährlichen Eigenschaften aufweist und hinreichend frei von Nicht-Glas-Bestandteilen ist.
Eine Bewertung verschiedener Abfallströme ergibt, dass es für Bruchglasrecyclingmärkte günstig wäre, wenn spezielle Kriterien aufgestellt würden, anhand deren…
Bruchglas wird nicht mehr als Abfall angesehen, wenn bei der Übertragung vom Erzeuger an einen anderen Besitzer alle nachstehenden Bedingungen erfüllt sind:
Die Kriterien, anhand deren festgelegt wird, wann Kupferschrott nicht mehr als Abfall anzusehen ist, sollten sicherstellen, dass Kupferschrott aus einem…
Die Kriterien, anhand deren festgelegt wird, wann Eisen-, Stahl- und Aluminiumschrott nicht mehr als Abfall anzusehen ist, sollten sicherstellen, dass Eisen-,…
Diese Verordnung enthält Kriterien, anhand deren festgelegt wird, wann für die Herstellung von Glasmaterialien und -gegenständen im Einschmelzverfahren…
Zur Einhaltung der Kriterien sollte vorschrieben werden, dass zu Bruchglas, das nicht mehr als Abfall anzusehen ist, Informationen gegeben werden und ein…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.