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Gerätefunktionen im Bereitschafts- und Aus-Zustand können für einen hohen Anteil der gesamten Leistungsaufnahme dieser Geräte verantwortlich sein. Für Raumklimageräte, außer für Zwei- und Einkanal-Raumklimageräte, ist die Leistungsaufnahme dieser Funktionen Bestandteil der Energieeffizienz-Mindestanforderungen und der Messmethode für die Arbeitszahl. Die Anforderungen bezüglich des Bereitschafts- und Aus-Zustands von Zwei- und Einkanal-Raumklimageräten werden auf der Grundlage der Ökodesign-Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1275/2008 der Kommission festgelegt.
Raumklimageräte können ein Teil von Anlagen sein, die in Gebäuden installiert sind. Einzelstaatliche Rechtsvorschriften, die unter anderem auf der Richtlinie…
Durch diese Verordnung werden Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung („Ökodesign“) von netzbetriebenen Raumklimageräten mit einer Nennleistung ≤ 12 kW…
Einkanal- und Zweikanal-Raumklimageräte müssen den Anforderungen nach Anhang I Punkt 2d entsprechen.
Da die Ökodesign-Anforderungen an den Stromverbrauch elektrischer und elektronischer Haushalts- und Bürogeräte im Bereitschafts- und im Aus-Zustand nicht…
Die Kommission überprüft diese Verordnung unter Berücksichtigung des technischen Fortschritts und übermittelt dem Ökodesign-Konsultationsforum spätestens fünf…
1 FÜR DIE ZWECKE DER ANHÄNGE GELTENDE BEGRIFFSBESTIMMUNGEN 1. „Umschaltbares Raumklimagerät“ bezeichnet ein zum Kühlen und Heizen dienendes Raumklimagerät; 2.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.